Allgemeine Hinweise zu Stellenausschreibungen


Das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wurde dementsprechend zertifiziert.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Deren Bewerbungen begrüßen wir daher besonders und werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Die Stelle ist grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Bei Ausbildungsberufen gilt dies nur für die praktischen Ausbildungsabschnitte.

Das LBV NRW setzt sich als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit wenden Sie sich an Frau Sandra Klauser Tel. 0211/6023-1445 oder per E-Mail: sandra.klauser@lbv.nrw.de