Änderungen der Beihilfenverordnung NRW
Mit Wirkung vom 24.12.2021 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geändert worden. Soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist, sind die Neuregelungen grundsätzlich für Aufwendungen, die nach dem 23.12.2021, anzuwenden.
Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen haben wir hier für Sie bereitgestellt.
Informationen zum Wegfall der Kostendämpfungspauschale finden Sie hier.