Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Ich möchte vermögenswirksam sparen. Was ist zu beachten?

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Ich möchte vermögenswirksam sparen. Was ist zu beachten?

Lassen Sie sich bei einer Bank/Bausparkasse etc. beraten. Reichen Sie den für den Arbeitgeber bestimmten Antrag auf Überweisung unterschrieben beim LBV ein. Dieser muss die Vertragsnummer, die monatliche Höhe des Sparbetrages und den Vertragsbeginn enthalten.

In welcher Höhe stehen mir Leistungen des Dienstherrn (Arbeitgeber) zu?

Die vermögenswirksame Leistung beträgt bei Vollbeschäftigung 6,65 €.

Teilzeitbeschäftigten wird ab 01.01.2002 die vermögenswirksame Leistung nach dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit gezahlt.

Beispiel:
Teilzeitfaktor: 4/5
Vermögenswirksame Leistung: 6,65 € x 80 % = 5,32 €

Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge 971,46 € nicht erreichen, erhalten 13,29 €.

Welche Mitteilungen sind erforderlich, wenn mein Vertrag über die Anlage vermögenswirksamer Leistungen ausläuft oder sich ändert?

Sofern zugunsten eines bestehenden Anlagevertrages keine weiteren Beträge abgeführt werden sollen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig * mit. Bei Vorlage eines neuen Anlagevertrages ist unbedingt mitzuteilen, ob der bisherige Vertrag weiter bedient werden soll.

* Hinweise zur termingerechten Umsetzung von Änderungen entnehmen Sie bitte dem Bereich zum Thema "Anzeige von Änderungen".