Begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit)
Die Zeit der eingeschränkten Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit ist im Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit ruhegehaltfähig, mindestens jedoch im Umfang der Zurechnungszeit. Nähere Informationen über die Zurechnungszeit sind dem "Merkblatt Ruhegehalt" zu entnehmen.