Absenkungsfaktoren
Wie wurden meine Versorgungsbezüge in der Vergangenheit abgesenkt?
Zum 01.01.2017 ändern sich daher die Besoldungstabellen des Landes NRW für die Grundgehälter, den Familienzuschlag, den Strukturausgleich, die Stellenzulagen und die Amtszulagen. Die bisher gewährte jährliche Sonderzahlung wird dabei gezwölftelt und in die monatlichen Bezüge eingerechnet. Dies führt zu einer monatlichen Erhöhung der Bruttobezüge für aktive Beamtinnen und Beamte.
Da die bisherige jährliche Sonderzahlung für die Versorgungsberechtigten jedoch geringer war als für aktive Beamtinnen und Beamte, wird mit Hilfe sogenannter Absenkungsfaktoren sichergestellt, dass diese Leistung nur in dem bisherigen Umfang in die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge eingebaut wird.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie die für die einzelnen Besoldungsgruppen geltenden Absenkungsfaktoren entnehmen:
Besoldungsgruppen | Sonderzahlung aktive Beamte | monatliche Erhöhung um | Sonderzahlung Versorgungsempfänger | monatliche Erhöhung um | entspricht Absenkungsfaktor von |
---|---|---|---|---|---|
A 2 - A 6 | 60 % | 5,00 % | 60 % | 5,00 % | 1,00000 |
A 7 - A 8 | 45 % | 3,75 % | 39 % | 3,25 % | 0,99518 |
A 9 - A 16 | 30 % | 2,50 % | 22 % | 1,83 % | 0,99349 |
der Besoldungsordnungen B, R W, C, H |
30 % | 2,50 % | 22 % | 1,83 % | 0,99349 |
Fazit
Ab dem Jahr 2017 entfällt die jährliche Sonderzahlung. Die bisher einmal im Jahr geleistete Zahlung wird in die laufenden Monatsbezüge eingerechnet.