Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer beginnt
01.07.2022
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.