FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Hängeregister namens Pressemitteilung liegt auf PC-Tastatur
12.03.2013

Minister Walter-Borjans: Wir werden die Hinweise des Verfassungsgerichtshofs berücksichtigen

Finanzminister zum Urteil des VGH, dass die Höhe der Neuverschuldung im Haushalt 2011 nicht ausreichend begründet war. Tatsächlicher Kreditbedarf lag Ende 2011 mit 3,0 Milliarden Euro deutlich unter Regelgrenze.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Haushaltsgesetz 2011 zur Kenntnis genommen und eine genaue Prüfung angekündigt. „Die Landesregierung wird das Urteil nun genau analysieren und die Hinweise für die künftige Aufstellung der Landeshaushalte berücksichtigen“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Die Landesregierung war seinerzeit der Auffassung, die Option für die Aufnahme dieser Kredite offen zu halten, weil sie durch zu abrupte Kürzungen Gefahren für die wirtschaftliche Stabilität befürchtete. Heute wissen wir, dass die Entwicklung bei Einnahmen und Ausgaben günstiger verlaufen ist. Deshalb hat die Landesregierung nicht nur keinen Gebrauch von der Überschreitung der Regelgrenze gemacht, sie hat sie im Ergebnis sogar um 900 Millionen Euro unterschritten.“

Statt der ursprünglich geplanten und in Münster verhandelten 4,8 Mil­liarden Euro lag die Neuverschuldung Ende 2011 tatsächlich bei 3,0 Milliarden Euro und damit weit unter der Regelgrenze von 3,9 Milliarden Euro. „Diese reale Konsolidierung haben wir in den Folgejahre fortge­setzt“, sagte der Minister. Für den zurückliegenden Haushalt 2011 hat die Entscheidung keine Auswirkungen mehr.

In der Vorgängerregierung hatte die CDU-FDP-Koalition noch mit einer Neuverschuldung von 6,6 Milliarden Euro für 2011 in der Mittelfristigen Finanzplanung kalkuliert. Walter-Borjans: „Mit dieser weit höheren Kreditaufnahme hätte sie die Regelobergrenze noch weit deutlicher gerissen.“