Zur Prüfung, ob eine Erfassung für umsatzsteuerliche Zwecke notwendig ist,
beantworten Sie bitte folgende Fragen.
Die Beantwortung kann formlos auf einem dem „Fragebogen zur steuerlichen
Erfassung“ beigefügtem Anschreiben erfolgen.
I. Die folgenden Fragen betreffen nur Unternehmer, die (auch) reine Lieferungen
ausführen:
1. Welche Waren werden nach Deutschland geliefert?
2. Bitte legen Sie den Warenweg und die…
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/einlageblatt
13. Mai 2024
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