Das monatliche Ausbildungsentgelt für Auszubildende, die unter den TVA-L BBiG fallen,
beträgt in der Zeit vom 1. März 2015 bis 29. Februar 2016
im ersten Ausbildungsjahr 836,82 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 890,96 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 940,61 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 1.009,51 Euro,
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/tva-l-bbig-ab-010315
Änderungsdatum: 13. Mai 2024
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