Elternzeit und Beamtenversorgung
(Für Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.1992 geboren sind)
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05
Stand:
06/2013
Die Elternzeit ist in der Regel nicht ruhegehaltfähig, es sei denn, Sie üben eine Teilzeitbeschäftigung im Beamtenver-
hältnis aus. Für die Erziehungszeiten von Kindern können Zuschläge zum Ruhegehalt…
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/elternzeit-und-beamtenversorgung
Änderungsdatum: 13. Mai 2024
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