Dienstzeitenschlüssel für den Versorgungsrechner

Zeiten im Beamten- und Richterverhältnis

Bundeswehr und Zivildienst

Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis oder als Arbeiterin/Arbeiter im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, soweit sie unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde und zur Ernennung geführt hat

Versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), soweit es unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde

Lt. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Laufbahnverordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebene Ausbildungszeiten oder hauptberufliche Tätigkeiten (jedoch keine allgemeine Schulausbildung oder diese ersetzende andere Art der Ausbildung)

Sonstige Zeiten

Hochschulpersonal im Sinne § 67 LBeamtVG NRW

 

Zeiten im Beamten- und Richterverhältnis

Mit voller Stundenzahl einschließlich Vorbereitungsdienst 0602
Teilzeitbeschäftigung – auch unterhälftig 0607
Beurlaubung ohne Dienstbezüge
einschließlich Kindererziehungs-/Elternzeit für Kinder, die nach 1991 geboren sind
0613
Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren sind
vom Tag der Geburt bis zum Ablauf des 6. Lebensmonats
  0657
Altersteilzeit – im Block- oder Teilzeitmodell
(Teilzeitbruch ist nur einzugeben, wenn innerhalb der letzten Jahre vor Beginn der Altersteilzeit eine Teilzeitbeschäftigung vorgelegen hat)
0616
Altersteilzeit im Blockmodell, sofern sie vor dem 01.01.2013 angetreten wurde und am 01.08.2013 eine vollständige Freistellung vorlag (Teilzeitbruch ist nur einzugeben, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit eine Teilzeitbeschäftigung vorgelegen hat) 0617
Teildienstfähigkeit 0603
Aufbauhilfe in den neuen Bundesländern  
  • mit voller Stundenzahl
0685
  • mit Teilzeitbeschäftigung 
0686
Verwendung in Ländern mit gesundheitsschädigendem Klima, wenn sie mindestens 1 Jahr ununterbrochen gedauert hat  
  • mit voller Stundenzahl
1301
  • mit Teilzeitbeschäftigung 
1304
      Unterbrechung der Verwendung z. B. durch Heimaturlaub  
  • mit voller Stundenzahl
1306
  • mit Teilzeitbeschäftigung 
1309

 

 Bundeswehr und Zivildienst

Berufs- und nicht berufsmäßiger Dienst in der Bundeswehr/Zivildienst/Wehrübungen außerhalb des Beamtenverhältnisses 0901
Unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis liegendes Berufssoldatenverhältnis, das am 31.12.1991 bestanden hat 0803

 

Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis oder als Arbeiterin/Arbeiter im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, soweit sie unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde und zur Ernennung geführt hat

Mit voller Stundenzahl 1001
Teilzeitbeschäftigung 1002
Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit oder Freistellung aus familienpolitischen Gründen 1006
Beurlaubung ohne Entgelt  1004

 

Versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), soweit es unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde

Mit voller Stundenzahl 1085
Teilzeitbeschäftigung 1083
Beurlaubung ohne Entgelt 1084

 

Lt. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Laufbahnverordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebene Ausbildungszeiten oder hauptberufliche Tätigkeiten (jedoch keine allgemeine Schulausbildung oder diese ersetzende andere Art der Ausbildung

Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses
Praktikum, Lehre, Anerkennungsjahr, hauptberufliche Tätigkeit (vorgeschriebene Mindestdauer ist unter „höchst. anr.“ einzugeben)
1210
Fachschulausbildung 1233
Hochschul- und Fachhochschulausbildung einschließlich Prüfungszeit
(bestand das Beamtenverhältnis bereits am 31.12.1991 ist unter „höchst. anr.“ die vorgeschriebene Mindeststudienzeit und Prüfungszeit einzugeben).
1230
Nur für Beamte des Vollzugsdienstes und Einsatzdienstes der Feuerwehr
Förderliche praktische Ausbildung oder hauptberufliche Tätigkeit
(bei Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbruch eingeben)
1221

 

Sonstige Zeiten

Beschäftigung im

  • öffentlichen oder nichtöffentlichen Schuldienst
  • im Dienst öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften oder ihrer Verbände
  • im Dienst der Fraktionen des Bundestages, der Landtage oder kommunaler Vertretungskörperschaften
  • im Dienst kommunaler Spitzenverbände oder ihrer Landesverbände sowie von Spitzenverbänden der Sozialversicherung oder ihrer Landesverbände
  • im ausländischen öffentlichen Dienst jeweils
mit voller Stundenzahl 1102
Teilzeitbeschäftigung 1103
Unterhälftige Beschäftigung während der Elternzeit oder Freistellung aus familienpolitischen Gründen 1119
Tätigkeit als Rechtsanwalt, Anwaltsassessor oder Notar ohne Ruhegehaltsberechtigung (anrechenbar zur Hälfte) 1101
Tätigkeit Entwicklungshelfer (anrechenbar zur Hälfte) 1118
Versicherungsfreie Beschäftigung als Planstelleninhaber im Ersatzschuldienst oder im Kirchendienst als Geistlicher oder Kirchenbeamter (§§ 5, 6 SGB VI), die unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis liegt und am 31.12.1991 bestanden hat
mit voller Stundenzahl  1185
Teilzeitbeschäftigt 1183
Beurlaubt ohne Bezüge 1184

 

Hochschulpersonal im Sinne § 67 LBeamtVG NRW

Promotionszeit oder promotionsadäquate Zeiten maximal 2 Jahren 6701
Vorgeschriebene Mindestzeit für die Erbringung der Habilitationsleistungen oder sonstiger gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen maximal 3 Jahre 6719
Zeit der Zugehörigkeit zum Lehrkörper einer Hochschule nach der Habilitation 6702
Zeit des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse maximal 5 Jahre 6705
Zeit des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse ab dem 6. Jahr (zur Hälfte anrechenbar maximal 5 Jahre) 6706