Dienstzeitenschlüssel für den Versorgungsrechner
Zeiten im Beamten- und Richterverhältnis
Bundeswehr und Zivildienst
Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis oder als Arbeiterin/Arbeiter im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, soweit sie unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde und zur Ernennung geführt hat
Versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), soweit es unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde
Lt. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Laufbahnverordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebene Ausbildungszeiten oder hauptberufliche Tätigkeiten (jedoch keine allgemeine Schulausbildung oder diese ersetzende andere Art der Ausbildung)
Sonstige Zeiten
Hochschulpersonal im Sinne § 67 LBeamtVG NRW
Zeiten im Beamten- und Richterverhältnis |
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Mit voller Stundenzahl einschließlich Vorbereitungsdienst | 0602 |
Teilzeitbeschäftigung – auch unterhälftig | 0607 |
Beurlaubung ohne Dienstbezüge einschließlich Kindererziehungs-/Elternzeit für Kinder, die nach 1991 geboren sind |
0613 |
Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren sind vom Tag der Geburt bis zum Ablauf des 6. Lebensmonats |
0657 |
Altersteilzeit – im Block- oder Teilzeitmodell (Teilzeitbruch ist nur einzugeben, wenn innerhalb der letzten Jahre vor Beginn der Altersteilzeit eine Teilzeitbeschäftigung vorgelegen hat) |
0616 |
Altersteilzeit im Blockmodell, sofern sie vor dem 01.01.2013 angetreten wurde und am 01.08.2013 eine vollständige Freistellung vorlag (Teilzeitbruch ist nur einzugeben, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit eine Teilzeitbeschäftigung vorgelegen hat) | 0617 |
Teildienstfähigkeit | 0603 |
Aufbauhilfe in den neuen Bundesländern | |
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0685 |
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0686 |
Verwendung in Ländern mit gesundheitsschädigendem Klima, wenn sie mindestens 1 Jahr ununterbrochen gedauert hat | |
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1301 |
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1304 |
Unterbrechung der Verwendung z. B. durch Heimaturlaub | |
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1306 |
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1309 |
Bundeswehr und Zivildienst |
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Berufs- und nicht berufsmäßiger Dienst in der Bundeswehr/Zivildienst/Wehrübungen außerhalb des Beamtenverhältnisses | 0901 |
Unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis liegendes Berufssoldatenverhältnis, das am 31.12.1991 bestanden hat | 0803 |
Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis oder als Arbeiterin/Arbeiter im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, soweit sie unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde und zur Ernennung geführt hat |
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Mit voller Stundenzahl | 1001 |
Teilzeitbeschäftigung | 1002 |
Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit oder Freistellung aus familienpolitischen Gründen | 1006 |
Beurlaubung ohne Entgelt | 1004 |
Versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), soweit es unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde |
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Mit voller Stundenzahl | 1085 |
Teilzeitbeschäftigung | 1083 |
Beurlaubung ohne Entgelt | 1084 |
Lt. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Laufbahnverordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebene Ausbildungszeiten oder hauptberufliche Tätigkeiten (jedoch keine allgemeine Schulausbildung oder diese ersetzende andere Art der Ausbildung |
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Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses Praktikum, Lehre, Anerkennungsjahr, hauptberufliche Tätigkeit (vorgeschriebene Mindestdauer ist unter „höchst. anr.“ einzugeben) |
1210 |
Fachschulausbildung | 1233 |
Hochschul- und Fachhochschulausbildung einschließlich Prüfungszeit (bestand das Beamtenverhältnis bereits am 31.12.1991 ist unter „höchst. anr.“ die vorgeschriebene Mindeststudienzeit und Prüfungszeit einzugeben). |
1230 |
Nur für Beamte des Vollzugsdienstes und Einsatzdienstes der Feuerwehr | |
Förderliche praktische Ausbildung oder hauptberufliche Tätigkeit (bei Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbruch eingeben) |
1221 |
Sonstige Zeiten |
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Beschäftigung im
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mit voller Stundenzahl | 1102 |
Teilzeitbeschäftigung | 1103 |
Unterhälftige Beschäftigung während der Elternzeit oder Freistellung aus familienpolitischen Gründen | 1119 |
Tätigkeit als Rechtsanwalt, Anwaltsassessor oder Notar ohne Ruhegehaltsberechtigung (anrechenbar zur Hälfte) | 1101 |
Tätigkeit Entwicklungshelfer (anrechenbar zur Hälfte) | 1118 |
Versicherungsfreie Beschäftigung als Planstelleninhaber im Ersatzschuldienst oder im Kirchendienst als Geistlicher oder Kirchenbeamter (§§ 5, 6 SGB VI), die unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis liegt und am 31.12.1991 bestanden hat | |
mit voller Stundenzahl | 1185 |
Teilzeitbeschäftigt | 1183 |
Beurlaubt ohne Bezüge | 1184 |
Hochschulpersonal im Sinne § 67 LBeamtVG NRW |
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Promotionszeit oder promotionsadäquate Zeiten maximal 2 Jahren | 6701 |
Vorgeschriebene Mindestzeit für die Erbringung der Habilitationsleistungen oder sonstiger gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen maximal 3 Jahre | 6719 |
Zeit der Zugehörigkeit zum Lehrkörper einer Hochschule nach der Habilitation | 6702 |
Zeit des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse maximal 5 Jahre | 6705 |
Zeit des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse ab dem 6. Jahr (zur Hälfte anrechenbar maximal 5 Jahre) | 6706 |