Umzug
Um uns u. a. Ihre neue Anschrift mitzuteilen, haben wir den Vordruck „Änderung der Anschrift / Bankverbindung“ für Sie erstellt. Der ausgefüllte Vordruck kann im Anschluss als Anlage an das Kontaktformular angehängt werden. Wichtig ist die Unterschrift!
Bei einer Adressänderung, die Sie dem Finanzamt mitteilen möchten, wenn Sie sich das bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Den Finanzamtsfinder erreichen Sie hier.
Die Mitteilung Ihrer Adressänderung bedarf aus datenschutzrechtlichen Gründen der Schriftform und ist zu unterzeichnen. Eine E-Mail reicht in diesem Fall nicht aus.
Personen mit Wohnsitz im Ausland nehmen am elektronischen Verfahren zum Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht teil. An dessen Stelle tritt eine Bescheinigung, die von dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erteilt wird. Bitte beantragen Sie daher eine solche Bescheinigung bei dem für das LBV NRW zuständigen Betriebsstättenfinanzamt
Arbeitgeberstelle
Kruppstr. 110 – 112
40227 Düsseldorf
Geben Sie in Ihrem Antrag bitte die
Ihre Personalnummer
an, damit die Bescheinigung unmittelbar an das LBV NRW geschickt werden kann. Mit steuerrechtlichen Fragen, die Ihren ausländischen Wohnsitz betreffen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Betriebsstättenfinanzamt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bitte verwenden Sie bei der erstmaligen Antragstellung sowie bei einer Änderung der Verhältnisse (z. B. Umzug) das Formular „Antrag auf Zahlung einer Beihilfe“. Für die nachfolgenden Beihilfeanträge können Sie das Formular „Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe“ verwenden.