Vollmachten
Eine Vollmacht kann formlos erfolgen. Diese muss jedoch von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.
Für Bezügeangelegenheiten, Versorgungsangelegenheiten wie auch für Beihilfeangelegenheiten haben wir für Sie Vordrucke erstellt.
Bitte beachten Sie, dass eine von einem / einer Verstorbenen zu Lebzeiten ausgestellte Vollmacht -gegebenenfalls über den Tod hinaus- beihilferechtlich ihre Gültigkeit verliert. Hier treten die Erbinnen / Erben anstelle der bevollmächtigten Person.