Einzelheiten zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden prozentual nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen bis zur Höchstgrenze von zurzeit 8.050 EUR monatlich einbehalten (Beitragsbemessungsgrenze für das Kalenderjahr 2025). Der Gesamtbeitragssatz zur Rentenversicherung beträgt zurzeit 18,6 % und zur Arbeitslosenversicherung 2,6 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens.
Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (bspw. Jahressonderzahlung) gelten besondere Regelungen bei der Berechnung der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei wird grundsätzlich anhand des bisherigen Entgelts des laufenden Jahres im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze geprüft, ob für die komplette Einmalzahlung oder nur für einen Teil der Einmalzahlung Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden an die Krankenkasse abgeführt, die die Krankenversicherung durchführt. Für privat versicherte Arbeitnehmende werden diese Beiträge an die zuletzt bekannte gesetzliche Krankenkasse überwiesen. Ist eine gesetzliche Krankenkasse nicht zu ermitteln, erfolgt die Überweisung an die zuständige AOK.
Wenn Sie Mitglied in einer berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung (zum Beispiel Ärzte-, Apotheker-, Rechtsanwalts- oder Architektenversorgung) sind, können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Kopie des Befreiungsbescheids zu.
Vom LBV NRW werden dann keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt.
Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf einen Zuschuss zu den Beiträgen zur berufsständischen Versorgung. Diese Beiträge werden in Höhe des jeweils gültigen Rentenversicherungsbeitrages (Arbeitnehmenden- und Arbeitgeberbeitrag) an das zuständige Versorgungswerk abgeführt. Bei wenigen Versorgungswerken kann nur eine Auszahlung des Zuschusses mit Ihren Bezügen erfolgen. Sie müssen Ihren Versicherungsbeitrag dann selbst an das Versorgungswerk überweisen.