Informationen zu Zulagen und Vergütungen
Zulagen/Vergütung
Wann und wie erfolgt die Auszahlung der:
- Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten,
- Mehrarbeitsvergütung,
- Vergütung für nebenamtliche Tätigkeit bzw.
- Vergütung für nebenamtlichen Unterricht?
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang der schriftlichen Mitteilung der Dienststelle. Bei ausstehenden Zahlungen richten Sie Ihre Nachfrage daher bitte zunächst an Ihre Dienststelle. Gleiches gilt auch bei Abweichungen zwischen von Ihnen gemeldeten und tatsächlich abgerechneten Beträgen.
Wie hoch sind die Stundensätze für Dienst zu ungünstigen Zeiten?
Die Stundensätze finden Sie hier.