Information zur Jubiläumszuwendung
Die Rechtsverordnung über die Gewährung einer Jubiläumszuwendung ist erlassen worden und gilt rückwirkend ab 01.07.2016.
Danach erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung, soweit sie das Jubiläum frühestens am 01.07.2016 begangen haben.
Die Beträge der Zuwendung sehen wie folgt aus:
Die Zahlung der Zuwendung sowie die notwendige Versteuerung erfolgt von hier.
Soweit Sie Fragen zur Jubiläumszuwendung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalakten führende Dienststelle.
Danach erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung, soweit sie das Jubiläum frühestens am 01.07.2016 begangen haben.
Die Beträge der Zuwendung sehen wie folgt aus:
- 25 Jahre Dienstzeit: 300,- €,
- 40 Jahre Dienstzeit: 450,- € und
- 50 Jahre Dienstzeit: 500,- €.
Die Zahlung der Zuwendung sowie die notwendige Versteuerung erfolgt von hier.
Soweit Sie Fragen zur Jubiläumszuwendung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalakten führende Dienststelle.