Digitalisierung der Steuerverwaltung mit KONSENS
Auf Grundlage des zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Verwaltungsabkommens KONSENS verpflichten sich die Länder zur gemeinschaftlichen Beschaffung, Entwicklung und Pflege sowie zum Einsatz der Software für die Steuerverwaltung. Dieses Vorhaben ist eine Daueraufgabe.
RZF empfiehlt KONSENS
Das RZF ist einer von fünf KONSENS Entwicklungsstandorten in Deutschland. Wir setzen uns für einen beschleunigten Fortgang der Projekte des Vorhabens KONSENS ein. Dafür stellen wir nicht nur einen Großteil des Personals, sondern auch produktionstechnische Ressourcen zur Verfügung. Federführend entwickeln Programmiererinnen und Programmierer unseres Hauses Anwendungen für die Bereiche Steuerfestsetzung, Prüfungsdienste und Vollstreckung. Auch die richtungsweisende Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und innovative Aufgaben wie die gezielte Datenauswertung mittels Data-Warehouse-Technik werden im RZF verantwortet. Die Zunahme der Bedeutung von KONSENS-Produkten zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens und für die Digitalisierung ist offenkundig.