Gegenwart und Zukunft: Digitalisierung geschieht durch KONSENS

Der Leiter der Anwendungsentwicklung im RZF, Dr. Johann Josef Königs, berichtet im Gespräch über das Engagement des RZF bei der Entwicklung und dem Einsatz von KONSENS.


Dr. Johann J. Königs, Geschäftsbereichsleiter 4 im RZF NRW
 

In welchem Umfang arbeitet das RZF für das Vorhaben KONSENS?

Das RZF beteiligt sich mit großem Engagement an der Entwicklung und dem Einsatz von KONSENS Anwendungen. Es stellt nicht nur einen Hauptanteil des Personals, sondern auch die produktionstechnischen Ressourcen zur Verfügung. 
Neben der Entwicklungsarbeit gilt es, die Anwendungen in die Praxisumgebung zu integrieren. In den Finanzämtern Nordrhein-Westfalens wird bereits weitgehend mit KONSENS Software gearbeitet. Dafür stellen wir die technische Umgebung bereit und garantieren durch eine umfassende Qualitätssicherung die Einsatzfähigkeit der Programme.

So arbeiten letztendlich mehrere hundert Kolleginnen und Kollegen (zumindest mit einem Anteil ihrer Arbeitszeit) daran, Software für alle Bundesländer zu analysieren, zu programmieren und zu testen. Und viele weitere kümmern sich um den Einsatz der KONSENS-Software, ob diese jetzt aus NRW oder aus einem anderen Bundesland stammt.

Welches Know-how bringt das RZF ein?

Das gesamte Vorhaben KONSENS basiert darauf, das in den großen Bundesländern vorhandene Know-how in der Software-Entwicklung und dem Betrieb für die Schaffung bundeseinheitlicher IT-Systeme nutzbar zu machen. NRW kann hier auf seine lange Tradition mit umfangreicher landesspezifischer IT-Unterstützung zurückgreifen.
Auf dieser Basis hat das RZF federführende, bundesweite Aufgaben in bekannten Bereichen der Programmierung, wie z.B. Festsetzungsprogamme (u.a. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Feststellung der Einkünfte), Prüfungsdienste und Vollstreckung. Aber auch neuere Aufgaben wie das Kontrollmitteilungsverfahren, ElsterLohn II, Auswertungen mittels sogenannter „Data-Warehouse-Technik“ oder die länderübergreifende Abgabe/Übernahme werden im RZF verantwortet. Hierbei umfasst unser Beitrag regelmäßig alle „Schichten“ vom Dialogprogramm über die Berechnungsprogramme bis zur Datenbank. Und zur Analyse und eigentlichen Programmierung gehört die ebenfalls im RZF stattfindende Qualititätssicherung unserer Programme.
Neben dem Entwicklungs-Know-how stellt das RZF den anderen Ländern in bestimmten Bereichen (ElsterLohn II, Kontrollmitteilungsverfahren, Kapitalertragssteuer) auch eine zentrale Produktionsumgebung zur Verfügung.
In gewisser Weise zusammengeführt werden diese verschiedenen Disziplinen durch die sogenannte „Architektursteuerung“. Diese verantwortet das Gesamtzusammenspiel aller KONSENS-Verfahren und ist ebenfalls im RZF angesiedelt.
All diese Leistungen werden vom RZF für alle Bundesländer erbracht.
Daneben sind noch praktisch alle Arten von IT-Spezialisten des RZF erforderlich, um die Software, die von KONSENS zur Verfügung gestellt wird, auch für die Kolleginnen und Kollegen in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern zum Einsatz zu bringen.

 „KONSENS ist für mich der Beweis, dass Föderalismus funktionieren kann.“
Dr. Johann Josef Königs

Das aktuelle Thema ist die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (ModB). Was leistet KONSENS dafür?

Es wird zunehmend wichtiger, Daten elektronisch entgegenzunehmen, vollmaschinell zu verarbeiten und das Ergebnis rechtswirksam bekannt zu geben. Hier nimmt das RZF eine wichtige Position ein. Unsere Verantwortung ist auch hier z.B. das KONSENS Mitteilungsverfahren (KMV), einem Teilprojekt des Risikomanagementsystem (RMS). Immer mehr steuerlich relevante Daten werden durch den Ausbau von KMV elektronisch zur Verfügung gestellt. Noch ist nicht alles vereinheitlicht. Sonst wäre die ModB einfacher möglich. Aber die vollautomatische Bearbeitung von Steuererklärungen ist keine Zukunftsmusik. Wir sind diese Sachen angegangen. Es ist eine Frage der Zeit.
 

Was ist Ihnen persönlich in Bezug auf KONSENS wichtig?

Diese Frage stelle ich mir selber öfter. Mein Ziel ist, dass wir in allen 16 Bundesländern identische, leistungsfähige Software einsetzen. Eine solche moderne einheitliche Basis wird den Einsatz neuer Software und damit neuer Leistungen für die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern um ein Vielfaches leichter, schneller und stabiler machen. Hierdurch wird die Basis für die Finanzverwaltung der Zukunft mit ihrem Leitspruch „Die Zukunft ist digital“ gelegt. Und nicht zuletzt ist KONSENS für mich der Beweis, dass Föderalismus funktionieren kann.