Gegenwart und Zukunft: Digitalisierung geschieht durch KONSENS
Dr. Johann J. Königs, Geschäftsbereichsleiter 4 im RZF NRW
In welchem Umfang arbeitet das RZF für das Vorhaben KONSENS?
Das RZF beteiligt sich mit großem Engagement an der Entwicklung und dem Einsatz von KONSENS Anwendungen. Es stellt nicht nur einen Hauptanteil des Personals, sondern auch die produktionstechnischen Ressourcen zur Verfügung.Neben der Entwicklungsarbeit gilt es, die Anwendungen in die Praxisumgebung zu integrieren. In den Finanzämtern Nordrhein-Westfalens wird bereits weitgehend mit KONSENS Software gearbeitet. Dafür stellen wir die technische Umgebung bereit und garantieren durch eine umfassende Qualitätssicherung die Einsatzfähigkeit der Programme.
So arbeiten letztendlich mehrere hundert Kolleginnen und Kollegen (zumindest mit einem Anteil ihrer Arbeitszeit) daran, Software für alle Bundesländer zu analysieren, zu programmieren und zu testen. Und viele weitere kümmern sich um den Einsatz der KONSENS-Software, ob diese jetzt aus NRW oder aus einem anderen Bundesland stammt.
Welches Know-how bringt das RZF ein?
Das gesamte Vorhaben KONSENS basiert darauf, das in den großen Bundesländern vorhandene Know-how in der Software-Entwicklung und dem Betrieb für die Schaffung bundeseinheitlicher IT-Systeme nutzbar zu machen. NRW kann hier auf seine lange Tradition mit umfangreicher landesspezifischer IT-Unterstützung zurückgreifen.Auf dieser Basis hat das RZF federführende, bundesweite Aufgaben in bekannten Bereichen der Programmierung, wie z.B. Festsetzungsprogamme (u.a. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Feststellung der Einkünfte), Prüfungsdienste und Vollstreckung. Aber auch neuere Aufgaben wie das Kontrollmitteilungsverfahren, ElsterLohn II, Auswertungen mittels sogenannter „Data-Warehouse-Technik“ oder die länderübergreifende Abgabe/Übernahme werden im RZF verantwortet. Hierbei umfasst unser Beitrag regelmäßig alle „Schichten“ vom Dialogprogramm über die Berechnungsprogramme bis zur Datenbank. Und zur Analyse und eigentlichen Programmierung gehört die ebenfalls im RZF stattfindende Qualititätssicherung unserer Programme.
Neben dem Entwicklungs-Know-how stellt das RZF den anderen Ländern in bestimmten Bereichen (ElsterLohn II, Kontrollmitteilungsverfahren, Kapitalertragssteuer) auch eine zentrale Produktionsumgebung zur Verfügung.
In gewisser Weise zusammengeführt werden diese verschiedenen Disziplinen durch die sogenannte „Architektursteuerung“. Diese verantwortet das Gesamtzusammenspiel aller KONSENS-Verfahren und ist ebenfalls im RZF angesiedelt.
All diese Leistungen werden vom RZF für alle Bundesländer erbracht.
Daneben sind noch praktisch alle Arten von IT-Spezialisten des RZF erforderlich, um die Software, die von KONSENS zur Verfügung gestellt wird, auch für die Kolleginnen und Kollegen in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern zum Einsatz zu bringen.
„KONSENS ist für mich der Beweis, dass Föderalismus funktionieren kann.“
Dr. Johann Josef Königs