Digitale Steuerbelege
KONSENS-Mitteilungsverfahren digitalisiert Steuerbelege
Der Traum, keine Belege mehr für die Steuererklärung sammeln zu müssen, ist beinahe so alt wie die Steuererklärung selbst. Viele Daten für die Steuererklärung werden der Finanzverwaltung bereits von dritter Seite elektronisch übermittelt und in ELSTER übertragen. Das gilt bereits für über 40 Mitteilungsarten, darunter Lohnsteuerbescheinigungen sowie Mitteilungen über Rentenbezug, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohnersatzleistungen. Jährlich wird dieses Verfahren erweitert. Verwirklicht wird dies durch das KONSENS-Mitteilungsverfahren (KMV), das ein Teil des Risikomanagementsystems (RMS) im Vorhaben KONSENS ist. Es ist eine Schlüsselaufgabe im RZF und ein Beispiel dafür, wie die Digitalisierung zu mehr Flexibilität verhilft und Bürgerinnen und Bürgern unbequeme Aufgaben beim Erstellen einer Steuererklärung abnehmen kann.
Unter anderem diese KMV-Mitteilungsarten liefern maschinell Daten:
Inland |
Lohnersatzleistungen |
Rentenbezugsmitteilungen |
Riesterrente |
Rüruprente |
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge |
Vermögenswirksame Leistungen |
Zuwendungsbestätigung |
Mitteilung über den Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen |
Kontrollmitteilung Freistellung auf Basis einer Nichtveranlagungsbescheinigung |
Kontrollmitteilung zu freigestellten Kapitaleinkünften |
Abstandnahme Kapitalertragsteuerabzug |
Unentgeltliche Depotübertragung |
Meldung der steuerfreien Zuschüsse/ Erstattungen zu Vorsorgeaufwendungen |
Lohnsteuerbescheinigung |
Corona-Soforthilfe |
Forschungszulage |
Gewerbeanmeldung |
Gewerbeabmeldung |
Gewerbeummeldung |
Grenzüberschreitende Steuergestaltung |
Grad der Behinderung |
Hilfsgelder für Flutopfer |
u.v.m. |
EU-Ausland |
Aufsichtsrat- und Verwaltungsratvergütungen |
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit aus dem Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten |
Besitz von oder Einkommen aus unbeweglichem Vermögen |
Lebensversicherungsprodukte |
Pensionen aus dem Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten |
Ausländische Kapitaleinkünfte nach der Zinsinformationsverordnung |
Ausländische Lebensversicherungen |
USA |
Mitteilungen über Informationen zu Finanzkonten aufgrund des FATCA-Abkommens |