Versteigerungsbedingungen Kfz
Die Versteigerung wird unter folgenden Bedingungen durchgeführt:
1. Bei den Kraftfahrzeugen handelt es sich um ausgesonderte landeseigene Kraftfahrzeuge, deren Betrieb unwirtschaftlich geworden ist, sowie fremde Fahrzeuge, die im Regelfall gepfändet oder sichergestellt wurden. Die Kraftfahrzeuge werden unter Ausschluss jeglicher Rechte des Käufers wegen Sach- oder Rechtsmängeln versteigert. Wesentliche Sachmängel und Gesamtfahrleistung werden ohne Gewähr so in der Objektbeschreibung am Fahrzeug bekannt gegeben, wie sie von den abgebenden Dienststellen bei der Übergabe der Kraftfahrzeuge zur Versteigerung mitgeteilt worden sind. Beim Ausruf durch die Auktionatorin oder den Auktionator werden diese Angaben nicht nochmals bekannt gegeben. Die Angabe dieser Mängel bedeutet nicht, dass das Kraftfahrzeug im Übrigen mängelfrei ist.
2. Die Kraftfahrzeuge werden in der Aushangliste und der am Kraftfahrzeug befestigten Objektbeschreibung übereinstimmend mit einer Nummer gekennzeichnet. Die Fahrzeugdaten ergeben sich nur aus der Objektbeschreibung am Fahrzeug.
3. Beschädigungen an den Kraftfahrzeugen und Diebstähle werden straf- und zivilrechtlich verfolgt; außerdem wird der Betreffende von weiteren Versteigerungen ausgeschlossen.
4. Gesteigert wird bei einem Mindestgebot
bis 250,00 EURO mit jeweils 10,00 EURO
bis 500,00 EURO mit jeweils 25,00 EURO
bis 5.000,00 EURO mit jeweils 50,00 EURO
über 5.000,00 EURO mit jeweils 100,00 EURO
Auf den Zuschlagsbetrag wird ein zusätzliches Aufgeld von 3 Prozent erhoben.
5. Die Kraftfahrzeuge werden bei der Versteigerung nicht vorgeführt. In der Objektbeschreibung wird vermerkt, ob das Kraftfahrzeug fahrbereit ist.
6. Die Person, die den Zuschlag erhält (im Folgenden: die ersteigernde Person) hat nach dem Zuschlag am Versteigerungstisch durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Passes (bei Staatsangehörigen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehören, nur in Verbindung mit einer Meldebestätigung) ihren Namen und ihre Anschrift anzugeben und den Kaufvertrag zu unterschreiben. Hiermit wird gleichzeitig das Einverständnis zur Verarbeitung und Speicherung dieser Daten gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung und Datenschutzgesetz NRW, sowie die Kenntnisnahme der ausgehängten Datenschutzhinweise bestätigt. Führerscheine, Kreditkarten oder ähnliche Papiere werden in diesem Zusammenhang nicht akzeptiert. Die ersteigernde Person erhält am Versteigerungstisch eine Karte mit der Kaufvertragsnummer. Diese Karte legitimiert die ersteigernde Person bzw. eine von dieser beauftragten Person, das Fahrzeug zu bezahlen und die Fahrzeugunterlagen in Empfang zu nehmen. Der Verlust der Karte vor der Bezahlung des ersteigerten Fahrzeuges ist den Kassenmitarbeiterinnen und Kassenmitarbeitern sofort anzuzeigen. An der Kasse ist der Kaufpreis ausschließlich durch Kartenzahlung zu begleichen.
Hinweise: Akzeptiert werden Girocard (Electronic Cash, ausschließlich mit PIN) und Kreditkarte (nur Visa und Mastercard). Zur Sicherstellung der Zahlungsmöglichkeit ist bereits im Vorfeld durch die ersteigernde Person zwingend der persönliche Verfügungsrahmen für die jeweilige Karte mit der kartenausgebenden Bank abzustimmen. Der Kaufpreis ist in jedem Fall spätestens 60 Minuten nach Beendigung der Versteigerung zu entrichten. Eine spätere Bezahlung oder eine andere Bezahlart sind ausgeschlossen. Falls keine rechtzeitige Bezahlung erfolgt, wird der Zuschlag aufgehoben. In diesem Fall, behalten wir uns den Ausschluss der betreffenden Person von weiteren Versteigerungen vor.
7. Die Versteigerung wird durch die Auktionatorin oder den Auktionator beendet. Ein zweiter Ausruf erfolgt grundsätzlich nicht. Ein Erwerb von Kraftfahrzeugen vor der Eröffnung oder nach Beendigung der Versteigerung ist nicht möglich.
8. Bei Verlassen des Geländes mit dem Kraftfahrzeug hat sich die Erwerberin oder der Erwerber bei Aufforderung durch die Angehörigen der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen mit der Eigentumsbescheinigung als Eigentümerin oder Eigentümer auszuweisen. Die ersteigernden Personen sind außerdem verpflichtet, sich auf dem Gelände jederzeit auf Verlangen der Angehörigen der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen als Eigentümerin oder Eigentümer auszuweisen.
9. Für die erworbenen Kraftfahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Mit der Übergabe der Zulassungsbescheinigung und/oder der Eigentumsbescheinigung geht das Eigentum an dem ersteigerten Fahrzeug und die Gefahr (Beschädigung, Untergang etc.) auf die Erwerberin oder den Erwerber über.
10. Die erworbenen Kraftfahrzeuge sind spätestens bis zum nachfolgenden Freitag,
11. Nach Beendigung der Versteigerung dürfen sich nur noch Personen in der Halle aufhalten, die ein erworbenes Fahrzeug bezahlen oder abholen wollen. Alle anderen Personen haben die Halle nach Beendigung der Versteigerung unverzüglich zu verlassen. Das Abstellen von ersteigerten Fahrzeugen auf dem gesamten Gelände der DIBAG Industriebau GmbH, Königsberger Straße 100, ist nicht zulässig. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt und der Erwerber wird für die anfallenden Kosten haftbar gemacht.
Für das Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen