ESt-Erklärung, Kalender, Kuli

Das Kontingentierungsverfahren der OFD NRW

Beraterschaft und Finanzverwaltung im Dialog

Die OFD NRW und die Steuerberater haben sich bei der Abgabe von Steuererklärungen zur Lösung der sogenannten Fristenproblematik für ein innovatives System entschieden.

In Nordrhein-Westfalen wird  seit dem Veranlagungszeitraum 2010 das so genannte Kontingentierungsverfahren durchgeführt. Mit dieser von den Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe unterstützten Initiative der Finanzverwaltung sollten der zeitgerechte und kontinuierliche Eingang von Jahressteuererklärungen in steuerlich beratenen Fällen optimiert und eine Lösung der Fristenproblematik erreicht werden.
  
Die Neuregelung der Steuererklärungsfristen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens entfaltet Wirkung für Steuererklärungen, die ab dem 1. Januar 2019 für die Veranlagungszeiträume ab 2018 einzureichen sind. Bis zur Wirksamkeit dieser Regelungen wird das Kontingentierungsverfahren in der bisherigen Form fortgeführt.
Gleichzeitig mit der Neuregelung der Steuererklärungsfristen wurde auch die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, aufgrund einer automationsgestützten Zufallsauswahl Steuererklärungen bereits vor Ablauf der verlängerten Abgabefrist vorab anzufordern. Um diese per Zufallsauswahl gesteuerten Vorabanforderungen zu vermeiden, sieht § 149 Absatz 6 Abgabenordnung die Möglichkeit der Teilnahme an einem Kontingentierungsverfahren vor.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 bietet die Finanzverwaltung NRW ein solches Kontingentierungsverfahren an. Das bisherige Pilotprojekt „Kontingentierung NRW“ wird dazu modifiziert fortgeführt.

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften mit Mandaten in Nordrhein-Westfalen, die bisher nicht am Kontingentierungsverfahren teilgenommen haben, konnten sich im Zeitraum 01.01. - 15.01.2024 bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen für den Veranlagungszeitraum 2023 anmelden. Allen Interessierten wurde die Teilnahme ermöglicht.