Versteigerung von Kraftfahrzeugen
Alle zu versteigernden Fahrzeuge können am Tag der Versteigerung ab 8 Uhr morgens in Augenschein genommen werden. Grundsätzlich kann jeder an der Versteigerung teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen können Sie den FAQ´s entnehmen.
Medienvertreter, die eine mediale Begleitung der Veranstaltung planen, werden allerdings gebeten, sich ein paar Tage vor der Versteigerung mit der Pressestelle der Oberfinanzdirektion in Verbindung zu setzen.
Ab 9:30 Uhr beginnen unsere Versteigerungen mit dem Verlesen der Versteigerungsbedingungen. Wenn Sie ein Fahrzeug ersteigert haben, ist der Ersteigerungsbetrag binnen einer Stunde nach Beendigung der Versteigerung in voller Höhe zu entrichten.
Es kann sein, dass einige der Fahrzeuge keine Papiere mehr haben. Von uns bekommen Sie immer eine Eigentumsbescheinigung, auf der dann vermerkt ist, dass Sie dieses Fahrzeug mit fehlenden Papieren ersteigert haben. Mit dieser Eigentumsbescheinigung können Sie beim Straßenverkehrsamt neue Papiere beantragen. In Einzelfällen ist es leider erforderlich, diese beim Kraftfahrtbundesamt oder beim Hersteller zu beantragen. Unserer Erfahrung nach liegen dort die Bearbeitungszeiten in der Regel zwischen sechs und acht Wochen.
Sie erhalten Ihr ersteigertes Fahrzeug am Versteigerungstag und am folgenden Donnerstag zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie am folgenden Freitag zwischen 8 Uhr und 15:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie das Fahrzeug nach Absprache mit dem Versteigerungsbüro abholen. Ab dem Samstag nach der Versteigerung wird pro Tag ein Standgeld von 10 Euro, inklusive des Abholtages, erhoben.