Lehrkräfte | treten mit Ablauf des Schulhalbjahres (31.01. bzw. 31.07.) in den Ruhestand, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze erreichen (siehe Tabelle))Beispiel: geboren: 15.08.1954 Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31.07.2020Wurde in der Zeit nach dem 31.12.2003 bis zum 01.04.2009 Altersteilzeit/Altersurlaub angetreten, verbleibt es bei der bis 31.03.2009 maßgeblichen Altersgrenze (Ablauf des Schulhalbjahres in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. |
Hochschullehrkräfte | treten mit Ablauf der Vorlesungszeit in den Ruhestand, in der sie die gesetzliche Altersgrenze erreichen (28.02. bzw. 31.07.) (Siehe Tabelle).Fällt der Monat, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze (Regelaltersgrenze) erreichen, in einen vorlesungsfreien Monat, treten sie mit Ablauf dieses Monats in den Ruhestand. |
Verbeamtete Personen im Polizeivollzugsdienst: | treten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird.Bei 25 Dienstjahren im Wechselschichtdienst treten sie mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem das 61. Lebensjahr vollendet wird. |
Verbeamtete Personen im Justizvollzugsdienst: | treten mit Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird, in den Ruhestand |
Verbeamtete Personen des technischen Aufsichtsdienstes in untertägigen Bergwerksbetrieben | treten mit Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird, in den Ruhestand (gültig seit 01.07.2016) |
Verbeamtete Personen in den Feuerwehren | Verbeamtete Personen in den Feuerwehren treten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem das 61. Lebensjahr vollendet wird. Verbeamtete Personen des feuerwehrtechnischen Dienstes, die vor dem 1. Januar 1968 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Für verbeamtete Personen, die nach dem 31. Dezember 1967 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:Geburtsjahr | Anhebung um Monate | auf Alter Jahre + Monate | 1968 | 3 | 60 + 3 | 1969 | 6 | 60 + 6 | 1970 | 9 | 60 + 9 | 1971 | 12 | 61 + 0 |
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