Das Kontingentierungsverfahren der OFD NRW
Beraterschaft und Finanzverwaltung im Dialog
In Nordrhein-Westfalen wird seit dem Veranlagungszeitraum 2010 das so genannte Kontingentierungsverfahren durchgeführt. Mit dieser von den Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe unterstützten Initiative der Finanzverwaltung sollten der zeitgerechte und kontinuierliche Eingang von Jahressteuererklärungen in steuerlich beratenen Fällen optimiert und eine Lösung der Fristenproblematik erreicht werden.
Die Neuregelung der Steuererklärungsfristen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens entfaltet Wirkung für Steuererklärungen, die ab dem 1. Januar 2019 für die Veranlagungszeiträume ab 2018 einzureichen sind. Bis zur Wirksamkeit dieser Regelungen wird das Kontingentierungsverfahren in der bisherigen Form fortgeführt.
Gleichzeitig mit der Neuregelung der Steuererklärungsfristen wurde auch die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, aufgrund einer automationsgestützten Zufallsauswahl Steuererklärungen bereits vor Ablauf der verlängerten Abgabefrist vorab anzufordern. Um diese per Zufallsauswahl gesteuerten Vorabanforderungen zu vermeiden, sieht § 149 Absatz 6 Abgabenordnung die Möglichkeit der Teilnahme an einem Kontingentierungsverfahren vor.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 bietet die Finanzverwaltung NRW ein solches Kontingentierungsverfahren an. Das bisherige Pilotprojekt „Kontingentierung NRW“ wird dazu modifiziert fortgeführt.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften mit Mandaten in Nordrhein-Westfalen, die bisher nicht am Kontingentierungsverfahren teilgenommen haben, können sich im Zeitraum 01.01. - 15.01.2025 bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ausschließlich mit Hilfe des beigefügten Anmeldeformulars für den Veranlagungszeitraum 2024 anmelden. Die Oberfinanzdirektion behält sich vor, die Teilnehmerzahl zu begrenzen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die maximal mögliche Teilnehmerzahl, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.