Antragsstellung

Beantragen Sie Beihilfen bitte ausschließlich mit dem aktuellen amtlichen Formblatt. Dieses ist vollständig auszufüllen und von der beihilfeberechtigten Person selbst zu unterzeichnen. Soll eine andere Person zur Stellung der Beihilfeanträge berechtigt sein, so ist hierüber eine Vollmacht vorzulegen.

Folgende Antragsformulare stehen zur Verfügung:


sowie die


Zur Erleichterung der Antragsstellung stehen zudem diese Ausfüllhilfen zur Verfügung

 

Die Vorlage von Originalbelegen ist nicht erforderlich. Da die Belege nicht mehr zurückgeschickt werden, sollten Kopien bzw. Durchschriften vorgelegt werden. Fotokopien müssen vollständig und eindeutig sein.

Bitte verwenden Sie bei der erstmaligen Antragstellung, sowie bei Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen oder bei den berücksichtigungsfähigen Personen das Formular „Antrag auf Zahlung einer Beihilfe“.

Für alle Folgeanträge reicht es, den „Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe“ einzureichen.

Sofern Sie Pflegeaufwendungen und zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen geltend machen wollen, stellen Sie bitte einen gesonderten Antrag für diese Aufwendungen und fügen die Anlage „Pflege“ bei.

In den jeweiligen Antragsformularen ist die Anzahl der eingereichten Belege sowie die Höhe der Antragssumme anzugeben. Eine separate Zusammenstellung der Aufwendungen ist nicht vorgesehen.

Achten Sie bitte besonders darauf, dass die Angaben zur Dienststelle/Beihilfestelle vollständig sind.

Auf die Vorlage des Antragsformblattes mit der im Original geleisteten Unterschrift (keine Kopie) kann nicht verzichtet werden. Eine Antragstellung per Telefax ist nicht zulässig.

Beachten Sie bitte, dass die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen erlöschen kann. Beantragen Sie Ihre Beihilfe daher innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens jedoch 24 Monate nach Ausstellung der ersten Rechnung.

Zu jedem Rechnungsbeleg ist die Kostenerstattung Ihrer Krankenversicherung bzw. gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse nachzuweisen. Sofern Sie oder eine berücksichtigungsfähige Person privat krankenversichert sind und einen geeigneten Nachweis über eine bestehende Quotenversicherung vorlegen, kann im Regelfall auf Einzelnachweise verzichtet werden. Quittungen, Mahnungen, Belege über Vorauszahlungen, Heil- und Kostenpläne und dgl. können nicht als Rechnungsnachweis akzeptiert werden.
Sind ärztliche Verordnungen oder Notwendigkeitsbescheinigungen erforderlich, die im Übrigen immer vor dem Entstehen der Aufwendungen ausgestellt sein müssen (z.B. bei Hilfsmitteln, Heilbehandlungen), fügen Sie diese den jeweiligen Kostenbelegen bei. Bitte beachten Sie, dass in Arztrechnungen - in Zahnarztrechnungen bei implantologischen, funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen - die Angabe der Diagnose erforderlich ist.

Bitte senden Sie Ihren Antrag und alle notwendigen Anlagen an folgende Adresse:
 

Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold


Bitte prüfen Sie nach Erhalt des Beihilfebescheides, ob Ihre Kosten zutreffend abgerechnet wurden.

Offensichtliche Fehler lassen sich im Regelfall bereits durch einen Anruf bzw. Besuch bei Ihrer Beihilfestelle unbürokratisch beseitigen.

Persönlich erreichbar sind wir montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Telefonisch erreichbar sind wir montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 unter der Tel.-Nr. 0211 6023-06. Auch Fragen zum Beihilferecht können oftmals durch ein Telefonat geklärt werden. Durch den so vermiedenen Schriftverkehr tragen Sie zu einer zügigen Bearbeitung der Beihilfeanträge bei.