Kabinett beschließt Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2024 – Stabilität trotz schlechterer Steuerschätzung
Das Landeskabinett hat heute (7. November 2023) eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2024 beschlossen. Damit werden die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung und weitere Anpassungen im Haushaltsplanentwurf 2024 umgesetzt. Dabei führt die Landesregierung den Weg zurück zur finanzpolitischen Normalität konsequent fort: Sämtliche Haushaltsbelastungen werden im Rahmen der Ergänzungsvorlage gegenfinanziert. Der Haushalt 2024 kommt weiterhin ohne Nettoneuverschuldung aus. Die von der Landesregierung formulierten Schwerpunkte bei Kindern, Bildung und Sicherheit stehen. So bleibt Nordrhein-Westfalen handlungsfähig und investiert in seine krisenfeste Zukunft.
Schwache Konjunktur in Deutschland wirkt sich auch auf NRW-Haushalt aus
Durch die Oktober-Steuerschätzung ergeben sich gegenüber dem Ansatz im Haushaltsplanentwurf 2024 Steuermindereinnahmen von 150 Mio. Euro. Die Gründe für das gegenüber der Mai-Steuerschätzung geringer geschätzte Steueraufkommen sind maßgeblich auf das schwache konjunkturelle Umfeld und die dadurch abgeschwächte Wirtschaftsleistung zurückzuführen.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen und die öffentlichen Haushalte werden in 2024 weiterhin durch hohe Inflation, hohe Energiepreise und ein schwaches Wirtschaftswachstum erheblich belastet. Der Rückgang der Prognosen zeigt wie wichtig eine vorausschauende und solide Finanzplanung mit Augenmaß und klaren Prioritäten ist. Aber er ist auch ein klares Signal an die Ampel in Berlin: Kontinuierlich Kosten auf die Länder abzuwälzen – bei uns zuletzt allein rund 4 Milliarden Euro im Jahr – ist wenig kreativ, ungerecht und kann nicht die richtige Lösung sein.“
Infolge der von der Bundesregierung im Jahr 2022 initiierten steuerlichen Entlastungsmaßnahmen kommt es im Landeshaushalt zu dauerhaft wirkenden Haushaltsverschlechterungen im Umfang von rund 4 Mrd. Euro (Inflationsausgleichsgesetz, Jahressteuergesetz 2022, Entlastungspaket III).
Auch die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2024 nunmehr nur noch einen Anstieg des realen Bruttoinlandprodukts in Deutschland von 1,3 %. Der Anstieg fällt daher in 2024 um 0,3 Prozentpunkte geringer aus, als noch in der Frühjahrsprojektion 2023 (+1,6 %) erwartet. Für die Ländergesamtheit prognostiziert die Steuerschätzung für das Jahr 2024 zwar Steuermehreinnahmen von 1,7 Mrd. Euro. Darin erstmals enthalten sind allerdings die Transferleistungen des Bundes durch das Pauschalentlastungsgesetz und das KiTa-Qualitätsgesetz, die das Aufkommen der Länder in 2024 um 2,9 Milliarden Euro erhöhen. Diese Beträge wurden im Steueransatz des Haushaltsplanentwurfs 2024 für Nordrhein-Westfalen bereits zutreffend erhöhend berücksichtigt. Ohne diese Transferleistungen ergeben sich auch für die Ländergesamtheit effektive Steuermindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro.
Die Zukunft im Blick - Klare Prioritäten auch bei der Ergänzungsvorlage
Die Sicherstellung nachhaltiger und stabiler Rahmenbedingungen sowie die Gewährleistung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landes steht auch bei der Ergänzungsvorlage im Vordergrund. Trotz der erwarteten Steuermindereinnahmen von 150 Mio. Euro setzt die Landesregierung weiter klare Prioritäten und investiert in die Zukunft des Landes. Hierzu wurden gezielt weitere Projekte identifiziert, die eine zusätzliche Förderung benötigen.
Minister Dr. Optendrenk: „Mit dieser Ergänzungsvorlage führt die Landesregierung ihren Kurs der systematischen Stärkung von Schwerpunktprojekten insbesondere in den Bereichen Kinder und Jugend weiter fort. Trotz schwieriger Ausgangslage wollen wir im Rahmen der bestehenden Handlungsspielräume in die Zukunftsfähigkeit des Landes investieren.“
Wesentliche Komponenten der Ergänzungsvorlage
Für zusätzliche Finanzierungsbedarfe in den Kindertageseinrichtungen u.a. aufgrund des erhöhten Personalaufwands infolge der Tariferhöhungen konnten 174,3 Mio. Euro bereitgestellt werden. Für die Inklusionspauschale im Schulbereich sind weitere 67 Mio. Euro vorgesehen.
Zur Sicherung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen sind weitere 34 Mio. Euro und zur Erhöhung der Erstattung der Kosten der Zentralen Ausländerbehörden 5 Mio. Euro erforderlich geworden. In diesem Zusammenhang werden vorübergehend auch 40 Planstellen für die „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ und 24 Planstellen für die „Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen“ neu eingerichtet. Zwölf neue Stellen sind bei der Bezirksregierung Münster zur Verstärkung der zentralen Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen bewirbt sich zudem um die Errichtung der Bodeninfrastruktur eines zukunftsweisenden und hochsicheren neuen Satelliten-Kommunikationssystems (IRIS2) für Regierungen und Behörden der EU-Mitgliedsstaaten. Hierfür wird eine Vorsorge in Höhe von 50 Mio. Euro veranschlagt.
Haushaltsverbesserungen ergaben sich unter anderem bei den Zinsen in Höhe von 70 Mio. Euro. Aufgrund einer aktualisierten Planung des Mittelabflusses werden die Ausgaben zur Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 in Höhe von 150 Mio. Euro bei Beibehaltung des Gesamtförderrahmens von rd. 2,5 Mrd. Euro von 2024 in das Jahr 2025 verschoben.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöste Energie- und Konjunkturkrise ist noch nicht überwunden. Solide öffentliche Finanzen sind und bleiben das Fundament staatlicher Handlungsfähigkeit. Darum orientieren wir uns an den Prinzipien einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik: Wir nutzen die Gestaltungsspielräume im Haushalt und schaffen, wo es geht, neue. Die Haushaltspolitik einer strikten Ausgabendisziplin und einer klaren Priorisierung von Ausgabeschwerpunkten muss weiter fortgesetzt werden, damit sich unser Land aus der aktuellen Krise befreien und dann gesund und stark in die Zukunft gehen kann.“
Für Ihren Hintergrund: Die Schwerpunkte des Haushalts 2024:
Die bereits Ende 2022 mit dem Nachtragshaushalt 2022 begonnenen und mit dem Haushalt 2023 fortgeführten politischen Kernprojekte werden weiter gesichert.
Allein die Aufwendungen für Bildung belaufen sich auf über 38 Milliarden Euro. Die Weiterentwicklung und Förderung der frühkindlichen Bildung ist ein Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik. Daher werden insbesondere zwei erfolgreiche Programme, das Alltagshelferprogramm in den Kindertageseinrichtungen und das Sprachkita-Programm, 2024 fortgeführt und auch in der Finanzplanung bis 2027 verstetigt. Dafür werden 178 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Mit der Schaffung von zusätzlichen 38.000 Plätzen im Offenen Ganztag im Primarbereich wird der Weg hin zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz in der Primarstufe konsequent fortgesetzt. Zur Stärkung der Basiskompetenzen „Rechnen, Schreiben, Lesen“ werden im Schulbereich zusätzlich 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden Schulen durch die Einrichtung von 828 zusätzlichen Lehrerstellen insbesondere für die Bereiche Inklusion, Masterplan Grundschule und Talentschulen gestärkt.
Durch Prioritätensetzung können wichtige Projekte der Transformation des Landes vorangetrieben werden. Für den Klimaschutz und die Energiewende werden im Vergleich zum Vorjahr mehr Mittel zur Verfügung gestellt, insbesondere für Wasserstoff als Energieträger der Zukunft 35 Millionen Euro mehr, für Klimaschutztechniken und Emissionsarme Mobilität 31 Millionen Euro sowie für Innovationen für das klimaneutrale Energie- und Wirtschaftssystem der Zukunft 11 Millionen Euro. Zur geothermischen Charakterisierung von Nordrhein-Westfalen sieht der Haushaltsplanentwurf 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro vor.
Auch die im Jahr 2023 begonnene Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen kann mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 190 Millionen Euro weiterverfolgt werden.