FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Finanzministerium Außenansicht
11.12.2013

Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

In der Zeit zwischen 17. und 31. Dezember verzichtet die Finanzverwaltung darauf, belastende Maßnahmen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einzuleiten.

Die Finanzämter in NRW wahren auch in diesem Jahr den so genannten Weihnachtsfrieden. Im Rahmen eines Erlasses hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung angewiesen, in der Zeit von Dienstag, 17. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, keine Maßnahmen einzuleiten, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Belastung darstellen können.

Die Finanzämter versenden in dieser Zeit allerdings Steuerbescheide, um eventuelle Steuererstattungen nicht zu verzögern. Sie führen jedoch keine Betriebsprüfungen durch oder leiten Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.