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Weihnachtsfrieden
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Finanzämter in Nordrhein-Westfalen wahren Weihnachtsfrieden
12.12.2021
In den abschließenden 14 Tagen des Jahres leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein.
Finanzämter in Nordrhein-Westfalen wahren Weihnachtsfrieden
13.12.2020
In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine belastenden Maßnahmen ein
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
13.12.2019
In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
10.12.2018
In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die nordrhein-westfälischen Finanzämter keine belastenden Maßnahmen ein
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
06.12.2017
Die nordrhein-westfälischen Finanzämter leiten in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2017 keine belastenden Maßnahmen ein
Weihnachtsfrieden
11.12.2013
In der Zeit zwischen 17. und 31. Dezember verzichtet die Finanzverwaltung darauf, belastende Maßnahmen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einzuleiten.
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
08.12.2014
In der Zeit zwischen 17. und 31. Dezember 2014 verzichtet die Finanzverwaltung darauf, belastende Maßnahmen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einzuleiten.
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