Erfolgreiche Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich auf ihrer Jahrestagung in Stralsund am 9. Mai 2014 unter Vorsitz von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) mit dem Abschlussbericht zur Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens beschäftigt.
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben zum 1. Januar 2013 die Papierlohnsteuerkarte abgelöst. Die Arbeitgeber hatten die Möglichkeit selbst zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie in 2013 in das elektronische Verfahren einsteigen wollten. Nach Abschluss des Kalenderjahres 2013 sind die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, am elektronischen Verfahren teilzunehmen.
Gestreckte Einführung bringt erhofften Effekt
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder stellen fest, dass sich das Konzept der auf ein Jahr gestreckten Einführung mit einer aktiven, zielgerichteten Unterstützung aller Verfahrensbeteiligten durch die Finanzverwaltung bewährt hat. Bis zum 7. April 2014 haben bundesweit ca. 2,05 Millionen Arbeitgeber die ELStAM abgerufen und in der Lohnabrechnung für ca. 40 Millionen Arbeitnehmer angewendet. Damit sind nahezu alle Arbeitgeber in das Verfahren eingestiegen.
Die Freiheit, den Einstiegszeitpunkt im Laufe des Jahres 2013 individuell zu bestimmen, hat es den Arbeitgebern ermöglicht, die für sie und ihr Unternehmen beste und günstigste Einstiegszeit auszuwählen. Die unterschiedlichen Einstiegszeitpunkte haben dazu geführt, dass der durch die Verfahrensumstellung bedingte Mehraufwand für die Finanzämter durch Anträge, Rückfragen oder Fehlerkorrekturen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber über das Jahr 2013 verteilt werden konnte.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder stimmen darin überein, dass sich die Begleitung des Einführungsprozesses durch ein zentrales Bundesprojekt und dezentrale Länderprojekte als zielführend erwiesen hat.
Erfolg der Einführung ist auch ein Verdienst der Finanzämter
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder hoben hervor, der Erfolg sei ohne den besonderen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen an den Finanzämtern nicht denkbar gewesen.
Durch deren Engagement konnte - trotz vieler Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Finanzämtern - ein weitgehend reibungsloser Verlauf der Verfahrenseinführung gewährleistet werden.