FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Terms & Transaction Details

Terms:

Landesschatzanweisung des Landes NRW 3,000%, fällig 24. Mai 2027 (Reihe 1573/24) 

Emittent:Land Nordrhein-Westfalen
Rating:AAA (Fitch), Aa1 (Moody´s), AA (S&P), alle mit stabilem Ausblick
ISIN:DE000NRW75G5
WKN:NRW75G
Volumen der Emissionen:EUR 250.000.000,00
Fälligkeit:24. Mai 2027
Kupon:3,00 % p.a.
Zinszahlungstage:Jeweils der 24. Mai eines jeden Jahres, nächster Kupon am 24. Mai 2025 (erster langer Kupon)
Zinstagequotient:act./act. ICMA, unadjusted
Geschäftstag-Konvention:Following Business Day
Geschäftstage (für Zahlungen):TARGET2 und Frankfurt
Rückzahlung:Zu 100% bei Fälligkeit
Valuta:23. Mai 2024
Dokumentation:Programm zur Begebung von Kapitalmarktinstrumenten verkürzter Prospekt vom 28. September 2023
Anwendbares Recht:Recht der Bundesrepublik Deutschland
Status:unbesichert, nicht nachrangig
Form:Sammelschuldbuchförderung
Stückelung:

EUR 1.000

(Eintrag in das Landesschuldenbuch; der Druck effektiver Stücke ist für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen)

Börseneinführung:Regulierter Markt, Börse Düsseldorf

Transaction Details

Anlässlich des 75. Jahrestags der Unterzeichnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird das Land Nordrhein-Westfalen (das "Land") zum 23. Mai 2024 eine festverzinsliche Landesschatzanweisung in Gestalt einer Sammelschuldbuchforderung (die "Landesschatzanweisung") begeben.

Das Land wird die Landesschatzanweisung unter dem von ihm aufgelegten Programm zur Begebung von Kapitalmarktinstrumenten vom 28. September 2023 (das "Emissionsprogramm") begeben.

Im Zusammenhang mit dem Emissionsprogramm hat das Land einen zweisprachigen (deutsch/englisch) Verkürzten Prospekt vom 28. September 2023 (der "Prospekt") erstellt, dessen deutschsprachige Version verbindlich ist.

Ab dem 13. Mai 2024 können potentielle Anleger mit Wohnsitz und Aufenthaltsort in Deutschland ("Potentielle Anleger") über diese Internet-Seite den Prospekt aufrufen.

Potentielle Anleger können dem Prospekt Informationen zum Land und zu unter dem Emissionsprogramm zu begebenden Landesschatzanweisungen in Gestalt von Sammelschuldbuchforderungen entnehmen.

Am 8. Mai 2024 wurden die für die Landesschatzanweisung spezifischen rechtlichen Bedingungen und wirtschaftlichen Ausstattungsmerkmale (zusammen, die "Emissionsbedingungen") von dem Land zusammen mit dem Bankenkonsortium (Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main und Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale), das die Landesschatzanweisung im Primärmarkt bei überwiegend institutionellen Anlegern platziert hat, festgelegt.

Das Land führt die für die Landesschatzanweisung maßgeblichen Emissionsbedingungen in einem Dokument mit dem Titel "Endgültige Bedingungen / Final Terms" vom 10. Mai 2024 (die "Endgültigen Bedingungen") auf.

Ab dem 13. Mai 2024 können Potentielle Anleger über diese Internet-Seite die Endgültigen Bedingungen aufrufen.

Am 23. Mai 2024 wird die Landesschatzanweisung dann begeben werden. Ab diesem Tag können Anteile an der Landesschatzanweisung unter der Wertpapierkennnummer NRW75G (ISIN: DE000NRW75G5) am geregelten Markt der Börse Düsseldorf an jedem Handelstag während der üblichen Handelszeiten gehandelt werden.

Eine Zeichnung oder ein direkter Kauf bzw. Verkauf von Anteilen an der Landesschatzanweisung durch Potentielle Anleger über das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht möglich. Nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften und der vertraglichen Bedingungen können Potentielle Anleger stattdessen ihrem jeweiligen Kreditinstitut Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Anteilen an der Landesschatzanweisung am geregelten Markt der Börse Düsseldorf erteilen. Potentielle Anleger sollten sich bei ihrem Kreditinstitut informieren, ob nach diesen Maßgaben der Kauf bzw. der Verkauf von Anteilen an der Landesschatzanweisung für sie zulässig und möglich ist.

Vollständige Informationen über das Land und die Landesschatzanweisung (insbesondere über die mit einem Kauf der Landesschatzanweisung verbundenen Risiken) sind nur in der Zusammenschau des Prospekts und der Endgültigen Bedingungen erhältlich.

Potentielle Anleger sollten daher den Prospekt und die Endgültigen Bedingungen bzw. die in den Endgültigen Bedingungen aufgeführten Emissionsbedingungen sorgfältig prüfen, bevor sie eine Anlageentscheidung hinsichtlich des Kaufs bzw. des Verkaufs von Anteilen an der Landesschatzanweisung treffen. Insbesondere sollten Potentielle Anleger aufgrund ihres eigenen Urteils und des Rats der möglicherweise von ihnen hinzugezogenen Berater eine eigenständige Entscheidung treffen, was den Kauf von Anteilen an der Landesschatzanweisung und deren Eignung bzw. Tauglichkeit für ihre Zwecke anbelangt.

Die auf dieser Internet-Seite enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Anteilen an der Landesschatzanweisung dar und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

Der in den Endgültigen Bedingungen aufgeführte Ausgabepreis ist freibleibend und dient nicht als Indikation des im Zusammenhang mit einem konkreten Kauf bzw. Verkauf zu zahlenden bzw. zu erzielenden Preises.

Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen sind ausschließlich für Personen bestimmt, die ihren Wohnsitz und Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Die Landesschatzanweisungen dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Das Land beabsichtigt nicht, das Angebot vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt.