FAQs
Bezugnahmen auf den "Verkürzten Prospekt" innerhalb der FAQ beziehen sich auf das Programm zur Begebung von Kapitalmarktinstrumenten des Landes Nordrhein- Westfalen. Das vollständige Programm steht unter der Seite "Terms Transaction Details" zur Einsichtnahme bereit.
Anleger und Anlegerinnen sollten sich vor dem Erwerb von Anteilen der „NRW-Grundgesetz-Anleihe“ (die „Anleihe“) mit den möglichen Risiken einer Geldanlage vertraut machen. Risiken einer Geldanlage in Finanzinstrumente des Landes Nordrhein-Westfalen (das „Land“) sind auf den S. 38ff. und 60ff. des Verkürzten Prospekts vom 28. September 2023 (der „Prospekt“) des Landes erläutert. Insbesondere sollten Anleger und Anlegerinnen aufgrund ihres eigenen Urteils und des Rats der möglicherweise von ihnen hinzugezogenen Berater eine eigenständige Entscheidung treffen, was den Kauf von Anteilen der Anleihe und deren Eignung bzw. Tauglichkeit für ihre Zwecke anbelangt.
Ja. Die Zinserträge aus der Anleihe können abhängig von Ihrer individuellen Situation steuerliche Folgen auslösen. In der Regel fällt bei Privatpersonen Kapitalertragssteuer (auch Abgeltungsteuer genannt) auf die Zinserträge an. Anleger und Anlegerinnen sollten ihren steuerlichen Berater konsultieren, sofern es Zweifel oder Fragen zur steuerlichen Behandlung von Kapitalanlagen gibt. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die Ausführungen auf S. 221 des Prospekts.
Das Land erhebt keine Gebühren oder Zusatzkosten von den Erwerbern oder Inhabern der Anleihe. Es können jedoch Handelsgebühren bei Ihrer Depotbank oder Ihrem Broker anfallen, um die Anleihe zu kaufen, verkaufen oder zu verwahren. Bitte beachten Sie die individuelle Kostenstruktur, die im Vertrag mit Ihrem Broker oder Ihrer Depotbank geregelt ist.
Die Anleihe des Landes wird an der Börse gehandelt. Anleger und Anlegerinnen mit einem Wertpapierdepot können sie dort unter der Wertpapierkennnummer NRW75G (ISIN: DE000NRW75G5) an jedem Handelstag kaufen und verkaufen. Bitte beachten Sie, dass der Kauf der Anleihe von der jeweiligen Depotbank oder dem Broker abhängig ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Depotbank oder Ihrem Broker, ob die Anleihe für Sie zugänglich ist und welche Handelsmöglichkeiten gegeben sind. Ein direkter Kauf der Anleihe beim Land ist nicht möglich.
Die rechtsverbindliche Dokumentation und weitere Informationen sind auf der Seite "Terms & Transaction Details" für Sie zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Anleihe kann ab dem 23. Mai 2024 über Ihre depotführende Bank erworben werden.
Das Land vertreibt seine Anleihen nicht selbst. Die Begebung der „NRW-Grundgesetz-Anleihe" erfolgte durch das Land mit der Unterstützung der Commerzbank Aktiengesellschaft, der Deutschen Bank AG, der DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main und der Landesbank Hessen- Thüringen Girozentrale. Ab der Begebung wird die Anleihe frei an der Börse gehandelt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Depotbank oder Ihrem Broker, ob der Erwerb der Anleihe für Sie möglich ist.
Ja. Die Anleihe kann in Stücken von 1.000 Euro und einem Vielfachen davon erworben und verkauft werden.
Der Zeitpunkt der Auszahlung von Zinsen sowie die Vorgehensweise der Auszahlung an die Inhaber der Anleihe ist in den Emissionsbedingungen geregelt. Die Anleihe des Landes zahlt jährlich rückwirkend am 24. Mai die angefallenen Zinsen an die Anleger, die zu diesem Zeitpunkt Inhaber von Anteilen der Anleihe sind. Die Zinszahlungen beginnen am 24. Mai 2025 mit einem ersten langen Zinskupon und enden am Tag der Fälligkeit der Anleihe. Die letzte Zinszahlung erfolgt entsprechend mit der Rückzahlung des Nennbetrages am 24. Mai 2027.
Die periodischen Zinszahlungen auf die Anleihe werden jeweils für den Zeitraum eines Jahres gezahlt. Vom Tag der Börseneinführung (Valuta) am 23. Mai 2024 bis zum ersten Zinszahlungstermin am 24. Mai 2025 vergeht jedoch ein Zeitraum von einem Jahr und einem Tag. In diesem Fall spricht man von einem langen Kupon.
Die Rückzahlung des Nennbetrags durch das Land erfolgt in voller Höhe am Tag der Fälligkeit am 24.05.2027. Die Gutschrift erfolgt automatisch auf einem Verrechnungskonto bei Ihrer depotführenden Bank unter Berücksichtigung einer etwaigen Kapitalertragssteuer-Verrechnung.
Die Erlöse der Anleihe werden im Rahmen der allgemeinen Schuldenverwaltung des Landes verwendet. Die Erlöse aus der Anleihe sind nicht zweckgebunden und werden nicht zur Finanzierung spezifischer Ausgaben verwendet. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie auf S. 239 des Prospekts.
Der durch das Land zu zahlende festverzinsliche Zinssatz (Kupon) liegt bei 3,00 % p.a.. Weitere Informationen können Sie der rechtsverbindlichen Dokumentation entnehmen. Diese steht Ihnen unter "Terms & Transaction Details" zur Verfügung.
Die Rendite (Effektivzins) einer Anleihe ergibt sich aus dem festen Zinssatz (Kupon) sowie aus dem Kurswert zum Zeitpunkt des Erwerbes. Wird eine Anleihe bis zum Ende der Laufzeit gehalten, so steht bei Anleihen mit festem Zinssatz die Rendite bzw. der Zinsertrag bereits bei Erwerb fest. Die Rendite kann durch individuelle Kosten wie z.B. Ankaufs- und Verkaufsspesen, Depotgebühren sowie Steuern geschmälert werden.