Vers RR-MB 05/2020
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Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte werden in die staatlich geförderte private Altersvorsorge (sog.
„Riester-Rente“) einbezogen, sofern sie
- Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen und
- vor der Versetzung in den Ruhestand Empfänger von Besoldung /Amtsbezügen waren und
- das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Was wird gefördert?
Nur die von der Zertifizierungsstelle der…
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/media/dokument/merkblatt-zur-riesterrente
Änderungsdatum: 13. Mai 2024
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