Minister Lienenkämper begrüßt Entscheidung des Bundesrates zur Besteuerung von Digitalkonzernen
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, zur heutigen Entscheidung im Bundesrat zur Besteuerung von Digitalkonzernen:
„Es ist ein gutes und wichtiges Zeichen, dass sich der Bundesrat mit deutlicher Mehrheit für den Schutz der exportorientierten deutschen Wirtschaft und eine weltweit wirksame Lösung hinsichtlich einer fairen digitalen Besteuerung ausgesprochen hat. Internationale Unternehmen, die mit deutschen und europäischen Daten in der EU milliardenschwere Vermittlungs- und Werbeumsätze erzielen, müssen einen angemessenen steuerlichen Beitrag leisten. Dabei muss es aber fair und gerecht zugehen. Deshalb ist der jüngste Kommissionsvorschlag nur als Zwischenlösung denkbar. Es muss sichergestellt werden, dass durch den Vorschlag keine neuen Verwerfungen im europäischen Binnenmarkt entstehen, insbesondere nicht für den exportorientierten Standort Deutschland. Die Bundesregierung muss deshalb darauf hinwirken, dass der Kreis der von der Interimsteuer betroffenen Unternehmen weiter eingegrenzt wird und es nicht zu Doppelbesteuerungen kommt. Langfristiges Ziel ist, die Regelungen international verbindlich umzusetzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Ziel so schnell wie möglich erreicht wird.“
„Es ist ein gutes und wichtiges Zeichen, dass sich der Bundesrat mit deutlicher Mehrheit für den Schutz der exportorientierten deutschen Wirtschaft und eine weltweit wirksame Lösung hinsichtlich einer fairen digitalen Besteuerung ausgesprochen hat. Internationale Unternehmen, die mit deutschen und europäischen Daten in der EU milliardenschwere Vermittlungs- und Werbeumsätze erzielen, müssen einen angemessenen steuerlichen Beitrag leisten. Dabei muss es aber fair und gerecht zugehen. Deshalb ist der jüngste Kommissionsvorschlag nur als Zwischenlösung denkbar. Es muss sichergestellt werden, dass durch den Vorschlag keine neuen Verwerfungen im europäischen Binnenmarkt entstehen, insbesondere nicht für den exportorientierten Standort Deutschland. Die Bundesregierung muss deshalb darauf hinwirken, dass der Kreis der von der Interimsteuer betroffenen Unternehmen weiter eingegrenzt wird und es nicht zu Doppelbesteuerungen kommt. Langfristiges Ziel ist, die Regelungen international verbindlich umzusetzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Ziel so schnell wie möglich erreicht wird.“