Informationen über das LaFin NRW
Das LaFin wurde 2013 als Landesoberbehörde gegründet und ist mit seinen zurzeit ca. 700 Beschäftigten eine junge, wachsende Behörde. Der Dienstsitz der Behördenleitung ist in Düsseldorf-Golzheim (Georg-Glock-Str. 15), dem Hauptstandort des LaFin. Ein weiterer Standort in Düsseldorf ist in der Erkrather Straße. Die erste UVG-Fachabteilung hat ihren Sitz in Essen (Kurfürstenstr. 33). Im August 2020 wurde die zweite UVG-Fachabteilung am Standort Hamm (Unionstr. 1) eröffnet. Seit April 2022 hat auch die dritte UVG-Fachabteilung am Standort Köln (Von-der-Wettern-Str. 27) ihren Dienst aufgenommen.
Seit 1. April 2019 leitet Wolfgang Pohl das LaFin, welches aus drei, der Behördenleitung zugeordneten, Stabstellen und insgesamt fünf Abteilungen mit jeweils mehreren Fachbereichen/ -referaten besteht. (Unseren Orgaplan finden Sie hier.)
Das Aufgabenspektrum im LaFin ist vielfältig. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen zahlreiche Aufgaben für die gesamte Landesverwaltung wahr:
- Seit Juli 2019 ist das LaFin für den Rückgriff UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) zuständig.
- Die Landeshauptkasse NRW hat ihren Sitz ebenfalls im LaFin. Über diese wird unter anderem der gesamte Zahlungsverkehr des Landes abgewickelt.
- Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist das landesweite Personalmarketing „Karriere.NRW“.
- Die Zentralabteilung des LaFin versteht sich als Dienstleister für die Beschäftigten des Hauses und übernimmt Querschnittsaufgaben zur Gewährleistung des reibungslosen Dienstbetriebs.
Auf den nachfolgenden Seiten stellen sich die einzelnen Abteilungen vor.