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Prüfungen
Keine Schule ohne Noten
Schon in den ersten Wochen finden sogenannte Lernerfolgskontrollen statt, mit deren Hilfe Sie im Rahmen von Multiple-Choice-Aufgaben und Short-Answer-Questions das bereits Erlernte überprüfen können - hierfür werden noch keine Noten vergeben.
Im weiteren Verlauf der theoretischen Ausbildung werden dann Leistungstests und Aufsichtsarbeiten (Klausuren) geschrieben, die in die Benotung des jeweiligen Fachs einfließen und die Sie auf Ihre Prüfungsarbeiten vorbereiten sollen.
Im weiteren Verlauf der theoretischen Ausbildung werden dann Leistungstests und Aufsichtsarbeiten (Klausuren) geschrieben, die in die Benotung des jeweiligen Fachs einfließen und die Sie auf Ihre Prüfungsarbeiten vorbereiten sollen.
Nach zwei Jahren ist es soweit - die Laufbahnprüfung
Am Ende des Abschlusslehrgangs absolvieren Sie die (wiederholbare) Laufbahnprüfung.Sie umfasst fünf dreistündige Klausuren in folgenden Fächern:
- Allgemeines Abgabenrecht,
- Buchführung und Bilanzwesen.
- Steuererhebung,
- Umsatzsteuer,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
Darüber hinaus fließt in die Prüfungsgesamtnote neben den Vornoten auch die Beurteilung aus der berufspraktischen Zeit mit ein.
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Finanzwirt/-in“ zu führen.