Lernen an der LFSch NRW
Lernen an der LFSch
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Allgemeines Abgabenrecht |
Allgemeine Rechtskunde |
Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes |
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung |
Buchführung und Bilanzwesen |
Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe und Arbeitstechnik), |
Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung |
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns |
Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen) |
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
Umsatzsteuer |
Wirtschafts- und Sozialkunde |
HILFE! Was ist das denn?
Erläuterungen zu den Unterrichtsfächern von unseren Teamleitern:Allgemeines Abgabenrecht (Abgabenordnung)
Die „Abgabenordnung“ wird auch als das „Grundgesetz" des Steuerrechts bezeichnet, da sich in ihr grundlegende Regelungen finden, die für alle Steuerarten gelten. Es werden verfahrensrechtliche Grundsätze wie zum Beispiel die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid behandelt.
Allgemeine Rechtskunde
In dem Fach „Allgemeines Recht“ geht es um die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten Regelungsbereiche des Bürgerlichen Rechts wie zum Beispiel das Familien- oder Erbrecht, sowie diejenigen Teilgebiete aus dem Schuld- und Gesellschaftsrecht, die auch für das Steuerrecht wichtig sind.
Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes
Die Grundzüge des öffentlichen Dienstes und des Beamtenverhältnisses bilden die Themenschwerpunkte des Faches „Allgemeine Verwaltungskunde“.
In diesem Fach wird unter anderem der Ausbildungsverlauf für die Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) vorgestellt und erklärt, wie sich die Prüfungsgesamtnote errechnet.
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
Im Unterrichtsfach „Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung“ geht es um die Ermittlung/Berechnung des Einheitswerts für das Grundvermögen als Grundlage für die Grundsteuer.
Darüber hinaus werden die Grundsätze der Erbschaft- und Schenkungssteuer vermittelt.
Buchführung und Bilanzwesen
In diesem Fach lernt man das betriebliche Rechnungswesen und die doppelte Buchführung kennen. Wir bilden Buchungssätze, erstellen Schlussbilanzen, bewerten Wirtschaftsgüter und erlernen, welche Auswirkungen Korrekturen falscher Ansätzen haben.
Organisation
Im Fach „Organisation“ wird ein Überblick über den Aufbau und die Aufgaben der Landesfinanzverwaltung gegeben. Praxisbezogen werden hierbei unter anderem die Verwaltungsziele, sowie Inhalte des Risikomanagements und des Controllings unterrichtet.
Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung
Themenschwerpunkte des Fachs „Politische Bildung“ bilden die Bereiche: Grundsätze des Grundgesetzes, Grundrechte, Gesetzgebungsverfahren, das Bundesland NRW, die Europäische Union und die allgemeine Gesellschaftslehre.
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
In diesem Fach werden die Grundlagen der Kommunikation, sowie kooperatives Verhalten in der Finanzverwaltung und Bürgerorientierung vorgestellt. Diese Themen werden in Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen gemeinsam erarbeitet.
Steuererhebung
Das Fach „Steuererhebung“ beinhaltet die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Folgen verspäteter Zahlung und die Vollstreckung. Weitere Schwerpunkte sind die Themen Ratenzahlung und Erlass.
Steuern vom Einkommen und Ertrag (Einkommensteuer)
Die „Einkommensteuer“ ist eine Steuer, die auf das Einkommen einer natürlichen Person (= Mensch) erhoben wird. Nach erfolgter Unterrichtung können die Schüler und Schülerinnen entscheiden, wer einkommensteuerpflichtig ist, welches Einkommen der Einkommensteuer unterworfen wird und wie hoch die Einkommensteuer festgesetzt wird.
Umsatzsteuer
Das Fach „Umsatzsteuer“ beschäftigt sich mit der Besteuerung von Umsätzen und dem Vorsteuerabzug für Unternehmer. Es wird geprüft für welche Art von Leistungen überhaupt Umsatzsteuer entsteht und wie hoch der anzuwendende Steuersatz (7 % oder 19 %) ist.
Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Wirtschaftskunde vermittelt das Basiswissen über die Wirtschaftswelt und beinhaltet die Themenbereiche Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre.
In der Sozialkunde geht es insbesondere um die soziale Absicherung, die der Staat für den einzelnen Bürger bietet.
Unterrichtszeiten
Nach einem festen Stundenplan findet der Unterricht zu folgenden Zeiten statt:
1. Stunde |
07.45 - 08.30 h |
2. Stunde |
08.40 - 09.25 h |
3. Stunde |
09.35 - 10.20 h |
4. Stunde |
10.50 - 11.35 h |
5. Stunde |
11.45 - 12.30 h |
6. Stunde |
12.40 - 13.25 h |
7. Stunde |
14.25 - 15.10 h |
8. Stunde |
15.15 - 16.00 h |
Der Unterricht beginnt montags mit der 2. Stunde und endet freitags gundsätzlich nach der 5. Stunde.
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Die 7. und 8. Stunde finden nicht täglich statt: (Je nach Stundenplan) verpflichtender Unterricht zu Übungszwecken oder ein freiwilliges Betreuungsprogramm.
Lernen im Klassenverband
Der Unterricht findet in 15 modern ausgestatteten Lehrsälen in Klassengemeinschaften von ca. 25 Personen statt.Jeder Lehrsaal hat eine/n eigene/n Klassenlehrer/-in, der/die als Ansprechperson für alle beruflichen und persönlichen Fragen und Probleme zur Verfügung steht.
Von jedem Lehrsaal wird ein/e Lehrsaalsprecher/-in gewählt, der/die den Lehrsaal u. a. bei Besprechungen mit der Verwaltung oder Schulleitung vertritt.
- Amtliche Gesetzestexte
- Ordner
- Papier
- Kugelschreiber, Bleistifte und Textmarker
- Locher und Tacker