Verarbeitung personenbezogener Daten – LKU
1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an das Landesamt für Finanzen NRW, vertreten durch den Direktor, richten. Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten unserer Behörde wenden.
Kontaktdaten:
Landesamt für Finanzen NRW
Der Direktor
Georg-Glock-Straße 15
40474 Düsseldorf
E-Mail: @email
Telefon: 0211 8222-0
Landesamt für Finanzen NRW
Datenschutzbeauftragte
Georg-Glock-Straße 15
40474 Düsseldorf
E-Mail: @email
2. Umfang der Datenverarbeitung
Das Landesamt für Finanzen NRW ist zuständig für die Erhebung, Festsetzung und Vollstreckung der Landwirtschaftskammerumlage für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Es erfolgt eine Verarbeitung der neuen Grundsteuerwerte, die durch unseren IT-Dienstleister, das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF), erhoben und an das neue Verfahren weitergeleitet werden.
Aus den ermittelten Werten wird die Landwirtschaftskammerumlage berechnet und diesbezügliche Bescheide erstellt und versendet.
Hierfür werden folgende personenbezogenen Daten verarbeitet:
- Allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Anschrift)
- Kennnummern (ID-Nummer /W-ID-Nummer, Einheitswertaktenzeichen)
- Forderungsbetrag, Fälligkeit und Verwendungszweck
- Bankdaten (Bei Zahlungseingängen: Name des Kontoinhabers und Kontoverbindung)
- Besitzmerkmale (Informationen aus dem Grundbuch)
Zum Zwecke der Vollstreckung verarbeiten wir zum Beispiel folgende personenbezogene Daten:
- Allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und -ort und Anschrift, Familienstand, Unterhaltsverpflichtungen)
- Besitzmerkmale (Grundbesitz, Kapitalanlagen, Kraftfahrzeuge und andere bewegliche Sachen
- Bankdaten (Kontoverbindungen)
- Daten zum Einkommen (Arbeitgeber, Bezug von Renten, Bezug von Sozialleistungen)
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Das Landesamt für Finanzen NRW ist ab dem 01.01.2025 für die Erhebung und Festsetzung der Umlage für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Daten werden erhoben für die Verarbeitung, Berechnung und Vollstreckung der neuen Grundsteuerwerte und für die Erstellung von Bescheiden und individuellen Schriftverkehr.
In ihrer Funktion als Vollstreckungsbehörde ist das Landesamt für Finanzen NRW zuständig für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und des Justizbeitreibungsgesetzes.
Rechtsgrundlagen für die vorbeschriebenen Verarbeitungen sind Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. §§ 1, 10 UmlG NRW, § 2 VwVG NRW bzw. § 2 JBetrG.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten
Interne Empfänger der personenbezogenen Daten:
- Beschäftigte des Landesamtes für Finanzen NRW;
- personenbezogene Daten, die zum Zwecke der Vollstreckung erhoben wurden, werden nur von den zuständigen Beschäftigten des Referats Vollstreckung in der Landeshauptkasse NRW verarbeitet.
Externe Empfänger der personenbezogenen Daten:
- Dritte, bei denen zum Zwecke der Vollstreckung die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ermittelt werden. Siehe Punkt 8 „Datenquelle“.
- Drittschuldner, Gerichte und Vollziehungsbeamte der Justiz
- Finanzämter
- Strafermittlungsbehörden
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme sowie Wartungs- und Supportleistungen durch unseren IT-Dienstleister, dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen sowie durch das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen als Auftragsverarbeiter.
5. Datenübermittlung an Drittstaaten oder an internationale Organisationen
Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt.
6. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie dies für die Festsetzung und Erhebung der Landwirtschaftskammerumlage erforderlich ist. Solange Sie Eigentümer oder Miteigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz sind, werden Ihre Daten zur Festsetzung der Umlage für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen benötigt. Eine Löschung im Fachverfahren erfolgt zehn Jahre nach Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes.
Das Archivgesetz NRW verpflichtet uns, alle Unterlagen, die wir für die Erfüllung der Aufgabe nicht mehr benötigen, dem Landesarchiv anzubieten. Dies ist der Fall, wenn die betreffenden Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, spätestens dreißig Jahre nach Ihrer Entstehung, sofern keine anderen Rechtsvorschriften oder Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Unsere elektronischen Akten werden nach dreizehn Jahren nach Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes an das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen zur zu dieser Archivprüfung ausgegeben.
(www.archive.nrw.de)
7. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
☒ gesetzlich vorgeschrieben (§§ 1, 10 UmlG NRW)
☐ vertraglich vorgeschrieben
☐ für einen Vertragsabschluss erforderlich
8. Datenquelle
Außerhalb der Direkterhebung erheben wir noch personenbezogene Daten aus nachfolgenden Quellen:
- Meldeportal Behörden NRW
- Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de)
- Internet-Grundbucheinsicht (www.grundbuch.nrw.de)
- Handelsregister (www.handelsregister.de)
- Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de)
- Sozialleistungsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit)
- Gerichte, Grundbuchämter, Justizvollzugsanstalten
- andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Justiz, Bundesverwaltungsamt, Kraftfahrt-Bundesamt, Ausländerbehörden
- SCHUFA, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Energieversorger
Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch allgemein aus dem Internet und anderen öffentlichen Quellen bezogen werden.
9. Welche Rechte haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutzgrundverordnung.
• Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren gemacht werden.
• Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
• Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. die Vollstreckung von Forderungen des Landes) besteht.
• Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
• Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unterwww.datenschutz.de/projektpartner/.
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
10. Keine automatisiere Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling)
Wir werden keine, von Ihnen erhobene personenbezogene Daten für ein Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) verwenden.
Ihr Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen