©pixabay cco Creative Commons
Vorsicht vor Betrug per Telefon: Angeblich droht Vollstreckung vom Finanzamt!
Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bundesgebiet haben in den letzten Tagen Anrufe wegen angeblicher Vollstreckungsankündigungen des Finanzamtes Stuttgart 4 oder anderer Ämter erhalten. Diese Anrufe deuten auf eine neue Betrugsmasche hin. Sie stammen nicht vom Finanzamt. Die Steuerverwaltung informiert stets schriftlich über beabsichtigte Vollstreckungsmaßnahmen.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden von einem Sprachautomaten angerufen, der sie auffordert, durch die Eingabe etwa einer 1 oder 2 auf der Tastatur das Finanzamt zurück zu rufen.
Es handelt sich wahrscheinlich um einen Betrugsversuch, bei dem die Angerufenen auf eine kostenträchtige Rufumleitung zum Finanzamt geschaltet werden sollen.
Die Steuerverwaltung empfiehlt bei einem solchen Anruf nicht zu reagieren, sondern einfach aufzulegen.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden von einem Sprachautomaten angerufen, der sie auffordert, durch die Eingabe etwa einer 1 oder 2 auf der Tastatur das Finanzamt zurück zu rufen.
Es handelt sich wahrscheinlich um einen Betrugsversuch, bei dem die Angerufenen auf eine kostenträchtige Rufumleitung zum Finanzamt geschaltet werden sollen.
Die Steuerverwaltung empfiehlt bei einem solchen Anruf nicht zu reagieren, sondern einfach aufzulegen.