![Rotes Dreieck auf weißem Grund mit dem Wort Spam](/sites/default/files/styles/slider_main_16_9_960/public/assets/images/achtung_spam_pixabay.jpg?h=9c96d581&itok=LzfEyqX6)
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Vermeintlicher Steuerrückerstattungsanspruch: Gefälschte E-Mail des Bundeszentralamtes für Steuern
Wir weisen auf folgenden Hinweis des Bundeszentralamtes für Steuern hin:
Aktuell versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.
Sie geben sich per E-Mail als "Bundeszentralamt für Steuern" aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, da Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen nicht per E-Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt werden.