FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Münzstabel auf Geldscheinen
09.05.2014

Zur Finanzlage der öffentlichen Haushalte

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz in Stralsund unter dem Vorsitz von Finanzminister Norbert Walter-Borjans u.a. über die Lage der öffentlichen Finanzen beraten.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz am 9. Mai 2014 in Stralsund unter dem Vorsitz von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) u. a. die Lage der öffentlichen Finanzen beraten. Sie stellen dazu Folgendes fest:
 

1.    Die deutsche Wirtschaft erholt sich spürbar von den Folgen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Auftragseingang, Produktion und Beschäftigung steigen weiterhin an und befördern den robusten Erholungskurs der deutschen Konjunktur und damit verbunden eine deutliche Verbesserung der Stimmung der Unternehmen und Verbraucher. So geht die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,8 Prozent im Jahr 2014 und 2,0 Prozent im Jahr 2015 aus. Dies entspricht weitgehend den Erwartungen in der aktuellen Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute.

2.    Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte hat sich vor diesem Hintergrund in den vergangenen Jahren verbessert. Nunmehr gilt es, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs auf allen staatlichen Ebenen konsequent fortzusetzen. Dazu ist ein Festhalten an strikter Ausgabendisziplin ebenso erforderlich wie eine nachhaltige Sicherung der staatlichen Einnahmen.

3.    Deutschland hat sich im Rahmen des Fiskalvertrages zu einer strukturellen Defizitquote von maximal 0,5 Prozent als mittelfristiges Ziel für den staatlichen Gesamthaushalt verpflichtet. Vor dem Hintergrund nach wie vor bestehender Unwägbarkeiten bei den finanzwirtschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen sollte diese reguläre Obergrenze auch künftig möglichst nicht ausgeschöpft werden. Dies gilt insbesondere angesichts der Risiken, die der aktuell guten Haushaltslage gegenüberstehen. Daneben bestehen nach wie vor latente Unsicherheiten insbesondere für den Bundeshaushalt im Zusammenhang mit der zwischenzeitlich zwar entschärften, jedoch noch nicht vollständig überwundenen Krise im Euroraum, nicht zuletzt mit Blick auf Gewährleistungen für Hilfskredite. Auch muss die Volatilität des sonstigen internationalen Umfelds im Auge behalten werden.

4.    Die Vorgaben der Schuldenbremse sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund. Zwar wird das laufende Haushaltsjahr voraussichtlich das vierte in Folge sein, in dem die Länder aufgrund erheblicher eigener Anstrengungen ihre Haushaltslage verbessern konnten. Allerdings ist aufgrund der stark ansteigenden Versorgungsausgaben und steigender Zahlungen an die Gemeinden mit einem anhaltenden Ausgabendruck zu rechnen.

5.    Trotz des verzeichneten Finanzierungsüberschusses der Kommunen in ihrer Gesamtheit im Jahr 2013 leidet eine Vielzahl von Kommunen weiterhin unter Strukturschwächen und stark steigenden Sozialausgaben. Für die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) ermittelt das Statistische Bundesamt für das Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg der Ausgaben für soziale Leistungen in Höhe von 5,7 Prozent.

6.    Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit einer frühzeitigen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastungen der Länder und Kommunen in den Bereichen Eingliederungshilfe, Kindertagesbetreuung, Schulen und Hochschulen sowie durch die in Aussicht gestellten Mittelaufstockungen für Verkehrsinfrastruktur, Städtebauförderung, außeruniversitäre Forschung, Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Exzellenzinitiative. Ferner erinnern die Länder an ihre im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung in Höhe eines Drittels der zusätzlich entstehenden finanziellen Spielräume des Bundes. Die Entlastungen sollten den Ländern jeweils ungebunden zur Verfügung gestellt werden, z. B. in Form eines höheren Umsatzsteueranteils.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bekräftigen ihre Forderung an den Bund, seinen Beitrag zur Schaffung nachhaltiger gesamtstaatlicher Finanzen und zur Entlastung der Länder und Gemeinden unter anderem durch die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes zu leisten. Die Bemühungen zur Erarbeitung des angekündigten Bundesteilhabegesetzes müssen deutlich verstärkt und die entsprechenden Gesetzesvorlagen unverzüglich erarbeitet werden. Die Länder und Kommunen benötigen – gerade mit Blick auf weiter bestehende und teilweise gestiegene Anforderungen – dringend Planungssicherheit. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder erwarten, dass das angekündigte Bundesleistungsgesetz in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.

7.    Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder erkennen an, dass der Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2014 und der Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2015 erste richtige Weichenstellungen zur Steigerung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur über einen Zeitraum von vier Jahren um 5 Mrd. Euro erkennen lassen. Die Stärkung der staatlichen Infrastrukturinvestitio-nen als Basis für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist eine wichtige Aufgabe, die neben dem notwendigen Substanzerhalt auch die Beseitigung von Infrastrukturengpässen betrifft.