©Landtag NRW/Bernd Schälte
08.09.2021
Wichtige Impulse und Rekordinvestitionen auch in Krisenzeiten: Landesregierung bringt Haushaltsplanentwurf 2022 im Landtag ein
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 am heutigen Mittwoch in den Landtag eingebracht. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die einen dramatischen Einbruch der gesamtstaatlichen Wirtschaftsleistung und massive Steuerausfälle verursacht haben, prägen weiterhin den Haushalt und die darüberhinausgehende Finanzplanung für die kommenden Jahre. Dennoch bleiben die Landesfinanzen stabil. Der Etat geht mit einem Volumen von 87,5 Milliarden Euro nicht über das Niveau der letzten Finanzplanung 2019 bis 2023 vor der Corona-Pandemie hinaus. Ausgenommen hiervon sind nur in Einnahmen und Ausgaben durchlaufende Posten im Landeshaushalt. Der Haushalt, ohne coronabedingte Sondereffekte, wird erneut ohne neue Schulden geplant.
Mit dem Haushaltsplanentwurf für 2022 und der Finanzplanung 2021 bis 2025 knüpft die Landesregierung an den aktuellen Haushalt und die bisherige Finanzplanung an. Die bestehende Konzeption und die seit 2017 entwickelten finanzpolitischen Leitlinien werden auch künftig fortgesetzt. „Unsere neue Haushalts- und Finanzarchitektur wurde durch Corona-Pandemie und Flutkatastrophe mit gleich zwei bespiellosen Herausforderungen konfrontiert. Einen solchen Praxistest hätte ich mir wahrlich nicht gewünscht. Aber das Ergebnis ist eindeutig: Nordrhein-Westfalens neue Finanzarchitektur trägt. Auch und gerade in Krisenzeiten“, betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Mit der Haushaltswende in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 hat die Landesregierung erstmals seit fast 50 Jahren wieder Haushaltsplanentwürfe ohne neue Schulden dem Landtag vorgelegt und vollzogen und sogar über 600 Millionen Euro an Schulden getilgt. Zudem wurden Zukunftsrücklagen gebildet sowie Überschüsse erwirtschaftet. Nun haben wir einmal mehr gezeigt: Ordentliche Kernfinanzen sind unabdingbare Voraussetzungen für die Widerstandsfähigkeit eines Landes in der Krise. Wer aufsteigen will, braucht ein solides finanzwirtschaftliches Fundament.“
Rekordinvestitionen für das Aufsteigerland – 9,6 Milliarden Euro für die Zukunft
Einen klaren Schwerpunkt setzt die Landesregierung mit dem Haushaltsplanentwurf 2022 beim Thema Zukunftsfähigkeit. Für gezielte Investitionen und Modernisierungsprojekte vor allem in den Bereichen Innovationen und Zukunftstechnologien, Innere Sicherheit, Bildung oder Verkehr und Umweltschutz werden im Haushaltsplanentwurf 2022 insgesamt rund 9,6 Milliarden Euro bereitgestellt.
„Damit setzen wir Maßstäbe“, sagt Minister Lienenkämper. „Niemals zuvor gab es in der Geschichte des Landes geplante Investitionsausgaben in einer solchen Höhe. Wir haben gezeigt: Solide Finanzen und Rekordinvestitionen lassen sich miteinander verbinden.“ Im Zeitraum der Jahre 2018 bis 2022 wurden bisher insgesamt Investitionen von rund 44,2 Milliarden Euro verausgabt bzw. geplant. Das sind rund 56 Prozent mehr als in der vergangenen Legislaturperiode 2013 bis 2017 (28,3 Milliarden Euro).
Schwerpunkt Innere Sicherheit
Die Innere Sicherheit ist und bleibt einer der Schwerpunkte der Landesregierung. Dies schlägt sich auch im Haushaltsentwurf für 2022 nieder. Vorgesehen ist eine weitere Steigerung der Mittel für die Polizei um 200 Millionen Euro. Finanziert werden sollen hiermit zusätzliche Stellen insbesondere in den Bereichen der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminialität sowie für die Modernisierung, Professionalisierung und Digitalisierung der technischen Ausstattung, Liegenschaften und polizeilichen Sondertechnik.
Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur
Auch die Weiterentwicklung der Infrastruktur bleibt ein zentrales Thema. So wird das Land bis zu 900 Millionen Euro für die Realisierung der „Westspange Köln“ bereitstellen. Gemeinsam mit dem Bund soll so einer der am stärksten frequentierten Knotenpunkte im Schienennetz entlastet werden. Die Westspange hat für die gesamte Region und den Schienenverkehr in Nordrhein-Westfalen eine überregionale, wesentliche Bedeutung.
Modernisierung der Landesliegenschaften
Einen weiteren Konjunkturimpuls setzt die Landesregierung bei der Modernisierung der Landesliegenschaften – auch und gerade unter Klimaschutzaspekten. Das Programm unterstützt damit auch die Initiative der Landesregierung für eine klimaneutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030. In diesem Zusammenhang werden mit dem Haushalt 2022 für die kommenden fünf Jahre im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit werden die bisher jährlich für solche Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen bis 2026 verdoppelt und stehen zudem ein Jahr früher zur Verfügung. Die zur Refinanzierung der zusätzlichen Investitionen erforderlichen Mietzahlungen fallen jeweils sukzessive ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung an.
Ziel ist es, die Landesgebäude u.a. bei den Hochschulen, Justiz und Polizeidienststellen zu modernisieren und Gebäudestandards zu verbessern. Bei der Umsetzung des damit verbundenen gestiegenen Bauvolumens hilft die erfolgreiche Strukturreform des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB NRW).
Stärkung der Schulen
Im Bereich Schule werden 3.971 zusätzliche Stellen mit dem Haushaltsplanentwurf 2022 eingerichtet, u.a. für den Masterplan Grundschule, die Neuausrichtung der Inklusion und die Agenda zur Stärkung der beruflichen Bildung. Damit wurden seit dem Jahr 2018 insgesamt rund 10.600 zusätzliche Stellen geschaffen.
„Konsolidieren, Modernisieren und passgenaues Investieren – das sind unsere finanzpolitischen Leitlinien seit wir die Haushaltswende 2017 eingeleitet haben. Sie sind die DNA nordrhein-westfälischer Haushaltspolitik. Mit ihnen behalten wir unsere Schwerpunkte fest im Blick“, betont Minister Lienenkämper. „Der neue Haushalt für das Jahr 2022 setzt diese hoffentlich dauerhafte Tradition nun weiter fort. "
Fortsetzung des Rettungsschirms
Der vom Landtag im März 2020 einstimmig beschlossene NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise mit seinem Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro wird plangemäß auch im Jahr 2022 fortgeführt. Er bleibt das Kernstück zur Krisenbewältigung. Die Landesregierung wird den Rettungsschirm und den allgemeinen Haushalt weiterhin voneinander abgrenzen. Es ist davon auszugehen, dass die erheblichen Beeinträchtigungen des Wirtschaftsablaufs auch im kommenden Jahr noch spürbar sein werden. Die deutlichen Steuermindereinahmen gegenüber dem Vorkrisenniveau für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Corona-Zeiten als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise.
Minister Lienenkämper: „Wir trennen transparent und klar. Daher werden wir den Rettungsschirm letztmalig auch 2022 nutzen. So können wir im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse flexibel reagieren und notwendige und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Folgen ergreifen. Wichtig ist ein klares Bekenntnis zu soliden öffentlichen Finanzen im Interesse kommender Generationen. Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, auch in der Krise an morgen zu denken. Hierbei müssen wir einen kühlen Kopf bewahren und die Steuermittel sorgsam und planvoll einsetzen.“
Mit dem NRW-Rettungsschirm wurde anderem das Gesundheitssystem schnell und gezielt unterstützt oder den von der Krise betroffenen Unternehmen durch Finanzhilfen und steuerliche Maßnahmen dringend benötigte Liquidität zur Verfügung gestellt. Zudem wurde mit dem Nordrhein-Westfalen-Programm ein maßgeschneidertes Investitionspaket auf den Weg gebracht.
Für den regulären Haushalt werden weiterhin keine Schulden aufgenommen. „Damit löst die Landesregierung ihre Zusage von Beginn der Legislaturperiode ein. Wir halten unseren Kurs“, stellt Minister Lienenkämper fest. „Vorsorge und solide Planung sind gerade bei den öffentlichen Finanzen von elementarer Bedeutung. Haushalte brauchen Maß und Mitte.“
Ausblick: Steuerschätzung und Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität
Nach den letzten Schätzungen des Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ aus Mai 2021 werden die Steuereinnahmen für das Land Nordrhein-Westfalen auch weiterhin signifikant unter den ursprünglichen Erwartungen bleiben. Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der letzten Finanzplanung auf Vorkrisenniveau Steuermindereinnahmen für das Jahr 2022 in Höhe von 3,649 Milliarden Euro ergeben, die aus dem Rettungsschirm zu kompensieren sind. Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie haben tiefgreifende Spuren in der Wirtschaftsstruktur der deutschen und nordrhein-westfälischen Wirtschaft hinterlassen haben und werden nicht kurzfristig überwunden sein. Daher wird die außergewöhnliche Notsituation für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 weiter andauern.
Im Jahr 2023 wird der Haushalt ohne Zuführungen aus dem NRW-Rettungsschirm aufgestellt. Für die Folgejahre wird wieder mit Haushaltsüberschüssen geplant. Die Überschüsse von 200 Millionen Euro im Jahr 2024 und von 500 Millionen Euro im Jahr 2025 werden planmäßig zur Tilgung der vom Corona-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite eingesetzt.
„Vorsorge für Unerwartetes und gleichzeitig genügend Mittel für Investitionen und weitere Impulse für die Wirtschaft. So flankiert unsere Haushaltsarchitektur den Aufstieg unseres Landes“, fasst Minister Lienenkämper die Kernpunkte seiner Haushaltspolitik noch einmal zusammen. „Zutrauen und Ermöglichen bleiben die Richtschnur unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Dafür müssen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Das klappt nicht zum Nulltarif. Aber es ist sinnvoll investiertes Geld.“
Stabile Ratings
Die vorausschauende Finanzpolitik der Landesregierung und die Krisenfestigkeit der letzten Haushalte schlägt sich auch in den unabhängigen Ratings Nordrhein-Westfalens am Kapitalmarkt nieder. So bescheinigt die Ratingagentur Standard & Poor’s der Landesregierung die richtigen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zu setzen. In ihrem letzten Bericht vom 27. August 2021 bewerteten sie die langfristige Bonität des Landes erneut mit der Note „AA“ (mit stabilem Ausblick). Damit bestätigt S&P seine Einschätzung, die das Land in 2019 erstmals seit 15 Jahren erhalten hatte, auch unter den aktuellen extremen Herausforderungen. “Diese Einschätzung von neutraler Seite ist Bestätigung und Ansporn zugleich: Wir haben den richtigen richten Weg eingeschlagen und setzen die richtigen Schwerpunkte in unserer Haushaltspolitik“, betont Lienenkämper. „Mit unserem Haushaltsmanagement blicken wir in eine starke, sichere Zukunft.“
Planungssicherheit für die Kommunen
Auch die Planungssicherheit der Gemeinden und Gemeindeverbände wird aufrecht erhalten. Sie erhalten ihre Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des kommunalen Steuerverbunds auch im Jahr 2022 auf der Basis der Finanzplanung 2019 bis 2023 und damit auf Vorkrisenniveau. Die Beträge, die über die reguläre Berechnung auf Basis der Ist-Steuereinnahmen vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 hinausgehen, belaufen sich auf 930,9 Millionen Euro. Sie werden den Gemeinden und Gemeindeverbänden über den NRW-Rettungsschirm finanziert und sollen erst dann schrittweise verrechnet werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände wieder gebessert hat und die Verteilsumme beim Gemeindefinanzierungsgesetz wieder steigt.
Flutkatastrophe
Die Bewältigung der Flutkatastrophe im Juli 2021, die Finanzierung der Soforthilfe und der Wiederaufbauhilfe sind ein gesamtdeutscher Kraftakt, der nur gemeinsam und solidarisch gemeistert werde kann und die Betroffenen noch die nächsten Jahre beschäftigen wird. Nachdem mit den Soforthilfen bereits schnell und unbürokratisch ein erstes starkes Zeichen gesetzt wurde, werden die weiteren Maßnahmen solidarisch von Bund und Ländern über die „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Die hierfür zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden über ein Nachtragshaushaltsgesetz 2021 und die Errichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen 2021“ abgebildet. Gesetzentwürfe hierzu hat die Landesregierung dem Landtag bereits übermittelt. Sie werden heute ebenfalls erstmals im Plenum beraten und stehen in gesonderter Sitzung am morgigen Donnerstag zur Abstimmung.
Der Haushaltsplanentwurf 2022 richtet den Fokus darüber hinaus erneut auf mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes:
Schule und Bildung
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 sieht Mehrausgaben in Höhe von rund 446 Millionen Euro vor. Damit werden insgesamt 3.971 zusätzliche Stellen eingerichtet, unter anderem für den Masterplan Grundschule, die Neuausrichtung der Inklusion und die Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung. Die Landesregierung hat die Schulsozialarbeit langfristig gesichert und erhöht die jährlichen Landesmittel um 10 Millionen Euro auf 57,7 Millionen Euro. Für den Ausbau des Offenen Ganztags im Primarbereich werden zusätzlich rund 40 Millionen Euro bereitgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen wir die Platzzahl um zusätzliche 7.830 auf dann 362.500 Plätze.
Im Bereich der Digitalisierung werden zusätzlich rund 12,8 Millionen Euro veranschlagt. Zur Unterstützung der Schulen - zum Beispiel bei der Arbeit mit LOGINEO NRW - erhalten die Digitalisierungsbeauftragten an den Schulen sowie die Medienberaterinnen und Medienberater zusätzliche Entlastungsstunden im Umfang von 165 Lehrerstellen.
Innere Sicherheit
Das Auswerten von Massendaten, die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität sind weiter von besonderer Bedeutung. Dafür werden 123 zusätzliche Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt.
Darüber hinaus wird das „Backoffice“ in den Kreispolizeibehörden gestärkt. Dafür werden 101 neue Stellen eingerichtet. 500 zusätzliche Stellen entstehen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst, um die operativen Kräfte der Polizei zu entlasten. Damit handelt es sich hier um insgesamt 2.500 Stellen in den Jahren 2018 bis 2022.
Wirtschaft, Innovation, Zukunft
Wasserstoff ist ein zentrales Element für die klimafreundliche Modernisierung des Wirtschafts- und Energiestandorts Nordrhein-Westfalen. Für die Ko-Finanzierung großer Leuchtturm-Projekte im Rahmen des europäischen Wasserstoff-IPCEIs, regionale Initiativen sowie innovative Projekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen stellt die Landesregierung insgesamt rund 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Mittel zur Förderung von Innovationen werden mit dem Haushalt 2022 um rund 98 Millionen Euro erhöht. Damit stehen rund 130 Millionen Euro für wichtige Schlüsseltechnologien, wie zum Beispiel der Energieforschung, der Nano- und Mikrotechnologie, den neuen Werkstoffen, dem Anlagen- und dem Maschinenbau, der Gesundheits- und Medizinforschung, der Biotechnologie sowie insbesondere der Künstlichen Intelligenz bereit.
Familie
Für gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich des Kinderschutzes – insbesondere zu den Ausführungen des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – werden 25 Millionen Euro bereitgestellt.
Für den flächendeckenden Ausbau der spezialisierten Beratung zur Prävention sexualisierter Gewalt sind weitere Mittel von jährlich rund 5,1 Millionen Euro eingeplant. 55 Millionen Euro stehen für eine Personal- und Qualifizierungsoffensive bereit, mit der die Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen bei der Personalgewinnung unterstützt werden sollen.
Justiz
Zum Abbau der Belastung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften werden insgesamt 255 neue Stellen eingerichtet.
Für die Digitalisierung der Justiz werden 58 neue Stellen und für die Einrichtung von Wirtschaftsstrafkammern zur Bewältigung der Cum-Ex-Verfahren 31 neue Stellen geschaffen. Der Justizvollzug wird durch 294 neue Stellen gestärkt.
Wissenschaft und Forschung
Die Landesregierung bietet den Hochschulen sichere finanzielle Perspektiven und trifft haushalterische Vorsorge für die neue Hochschulvereinbarung von 2022 bis 2026. Der Wissenschaftsstandort wird weiter gestärkt: Der im Rahmen der Ruhrkonferenz begonnene Aufbau von vier Research-Departments der Wissenschaftsallianz Ruhr wird fortgesetzt.
Für den planmäßigen Aufbau der neuen Medizinischen Fakultät OWL werden die notwendigen Mittel bereitgestellt. Die Mittel für die neue themenoffene Forschungsförderung werden um 15 Millionen Euro erhöht und die Ko-Finanzierung von bedeutenden Forschungsvorhaben sichergestellt, wie zum Beispiel dem Aufbau eines Wasserstoff-Clusters oder der Förderung des Maschinellen Lernens an den Standorten in Bonn und Dortmund.
Kultur
Die erfolgreiche Stärkungsinitiative Kultur, verbunden mit einer Erhöhung des Kulturetats um 50 Prozent von 2017 bis 2022, wird planmäßig umgesetzt. Der Kulturhaushalt 2022 steigt um weitere 23,6 Millionen Euro auf einen Gesamtansatz von rund 315,7 Millionen Euro.
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Der Haushalt 2022 schreibt das Engagement zur Anpassung an den Klimawandel, zur Zukunftsgestaltung der Landwirtschaft und der Wälder fort. Für die Unterstützung einer nachhaltigen und tierwohlgerechten Landwirtschaft sind für das Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von rund 381 Millionen Euro unter anderem für Förderungen im Ländlichen Raum im Rahmen der EU-Ko-Finanzierung (32,3 Millionen Euro) vorgesehen.
Ein weiterer Haushaltsschwerpunkt sind Maßnahmen zur Klimaanpassung, hierfür sind im Jahr 2022 über 250 Millionen Euro eingeplant, unter anderem für den Hochwasserschutz (76,7 Millionen Euro) sowie für Maßnahmen der Gewässerökologie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (64,3 Millionen Euro).
Um unsere Wälder multifunktional und klimafest zu gestalten, sind in der Summe Fördermittel in Höhe von 133 Millionen Euro eingeplant. Ein ebenfalls existenzielles Thema ist der Artenschutz. Für die Förderung des Insektenschutzes und der Artenvielfalt sind für das kommende Jahr rund 44,5 Millionen Euro vorgesehen.
Verkehr
Zur weiteren Förderung und Ausweitung des Rad- und Fußverkehrs werden die Mittel von 54,5 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 102 Millionen Euro im Jahr 2022 nahezu verdoppelt, insbesondere für Maßnahmen der Nahmobilität sowie für Radwege an Landesstraßen. Das Land stellt zudem für Maßnahmen aus dem neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes im Haushalt 2022 insgesamt 40 Millionen Euro bereit, das ist ein Plus von knapp 30 Millionen Euro. Zur Förderung von Planungsleistungen auf der Schiene werden die Mittel mit dem Haushalt 2022 auf 34 Millionen Euro angehoben.
Denkmalschutz und Wohnen
Die regional differenzierten Wohnungsmärkte, der demografische Wandel und der Klimawandel stellen neue Anforderungen an den Wohnungsbau und insbesondere die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Hierfür stellt die Landesregierung weitere 5 Millionen Euro mit dem Haushalt 2022 bereit. Gefördert werden sollen besondere innovative Elemente (z.B. begrünte Fassaden, regenerative Kälte-/Wärmetechniken, Wohnformen für Ältere etc.) im Neubau, beim Erhalt sowie dem An-, Aus- und Umbau von Wohnungsbauten.
Nachdem bereits in den letzten Jahren die Mittel der Denkmalförderung kontinuierlich auf zuletzt 25 Millionen Euro angehoben wurden, stehen im Haushalt 2022 nun 48 Millionen Euro für Maßnahmen der Denkmalpflege zur Verfügung.
Die Mittel für das Landesprogramm Dorferneuerung werden mit dem Haushalt 2022 um 30 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr auf dann 50 Millionen Euro angehoben.
Gesundheit und Pflege
Ab dem Jahr 2021 wird das Schulgeld für die Gesundheitsfachberufe vom Land zu 100 Prozent übernommen. Daneben wird die neue Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistenz, die die bisherigen Ausbildungen zur Altenpflegehilfe und Krankenpflegeassistenz ablöst, über eine neue, erhöhte Schulkostenpauschale auskömmlich finanziert.
Insgesamt erhöhen wir damit den Haushaltsansatz zur Förderung der Ausbildungen in verschiedenen Gesundheitsfachberufen um 21,9 Millionen Euro auf insgesamt rund 73,9 Millionen Euro. Zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs sowie zur Umsetzung notwendiger Bauunterhaltungsmaßnahmen werden die Bauausgaben für den Maßregelvollzug gegenüber dem Jahr 2021 um rund 39,6 Millionen Euro auf insgesamt 66,2 Millionen Euro erhöht.
Sportförderung
Nordrhein-Westfalen setzt seine Strategie fort, sich als attraktiver Sportstandort weltweit zu empfehlen. Für das Haushaltsjahr 2022 sind dafür zusätzliche Mittel in Höhe von 53 Millionen Euro vorgesehen, die für die Organisation und Nachhaltigkeitsprogramme von sportlichen Großveranstaltungen, wie die Basketball-Europameisterschaft oder die Hockey-ProLeague eingesetzt werden.
Mit dem Haushaltsplanentwurf für 2022 und der Finanzplanung 2021 bis 2025 knüpft die Landesregierung an den aktuellen Haushalt und die bisherige Finanzplanung an. Die bestehende Konzeption und die seit 2017 entwickelten finanzpolitischen Leitlinien werden auch künftig fortgesetzt. „Unsere neue Haushalts- und Finanzarchitektur wurde durch Corona-Pandemie und Flutkatastrophe mit gleich zwei bespiellosen Herausforderungen konfrontiert. Einen solchen Praxistest hätte ich mir wahrlich nicht gewünscht. Aber das Ergebnis ist eindeutig: Nordrhein-Westfalens neue Finanzarchitektur trägt. Auch und gerade in Krisenzeiten“, betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Mit der Haushaltswende in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 hat die Landesregierung erstmals seit fast 50 Jahren wieder Haushaltsplanentwürfe ohne neue Schulden dem Landtag vorgelegt und vollzogen und sogar über 600 Millionen Euro an Schulden getilgt. Zudem wurden Zukunftsrücklagen gebildet sowie Überschüsse erwirtschaftet. Nun haben wir einmal mehr gezeigt: Ordentliche Kernfinanzen sind unabdingbare Voraussetzungen für die Widerstandsfähigkeit eines Landes in der Krise. Wer aufsteigen will, braucht ein solides finanzwirtschaftliches Fundament.“
Rekordinvestitionen für das Aufsteigerland – 9,6 Milliarden Euro für die Zukunft
Einen klaren Schwerpunkt setzt die Landesregierung mit dem Haushaltsplanentwurf 2022 beim Thema Zukunftsfähigkeit. Für gezielte Investitionen und Modernisierungsprojekte vor allem in den Bereichen Innovationen und Zukunftstechnologien, Innere Sicherheit, Bildung oder Verkehr und Umweltschutz werden im Haushaltsplanentwurf 2022 insgesamt rund 9,6 Milliarden Euro bereitgestellt.
„Damit setzen wir Maßstäbe“, sagt Minister Lienenkämper. „Niemals zuvor gab es in der Geschichte des Landes geplante Investitionsausgaben in einer solchen Höhe. Wir haben gezeigt: Solide Finanzen und Rekordinvestitionen lassen sich miteinander verbinden.“ Im Zeitraum der Jahre 2018 bis 2022 wurden bisher insgesamt Investitionen von rund 44,2 Milliarden Euro verausgabt bzw. geplant. Das sind rund 56 Prozent mehr als in der vergangenen Legislaturperiode 2013 bis 2017 (28,3 Milliarden Euro).
Schwerpunkt Innere Sicherheit
Die Innere Sicherheit ist und bleibt einer der Schwerpunkte der Landesregierung. Dies schlägt sich auch im Haushaltsentwurf für 2022 nieder. Vorgesehen ist eine weitere Steigerung der Mittel für die Polizei um 200 Millionen Euro. Finanziert werden sollen hiermit zusätzliche Stellen insbesondere in den Bereichen der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminialität sowie für die Modernisierung, Professionalisierung und Digitalisierung der technischen Ausstattung, Liegenschaften und polizeilichen Sondertechnik.
Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur
Auch die Weiterentwicklung der Infrastruktur bleibt ein zentrales Thema. So wird das Land bis zu 900 Millionen Euro für die Realisierung der „Westspange Köln“ bereitstellen. Gemeinsam mit dem Bund soll so einer der am stärksten frequentierten Knotenpunkte im Schienennetz entlastet werden. Die Westspange hat für die gesamte Region und den Schienenverkehr in Nordrhein-Westfalen eine überregionale, wesentliche Bedeutung.
Modernisierung der Landesliegenschaften
Einen weiteren Konjunkturimpuls setzt die Landesregierung bei der Modernisierung der Landesliegenschaften – auch und gerade unter Klimaschutzaspekten. Das Programm unterstützt damit auch die Initiative der Landesregierung für eine klimaneutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030. In diesem Zusammenhang werden mit dem Haushalt 2022 für die kommenden fünf Jahre im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit werden die bisher jährlich für solche Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen bis 2026 verdoppelt und stehen zudem ein Jahr früher zur Verfügung. Die zur Refinanzierung der zusätzlichen Investitionen erforderlichen Mietzahlungen fallen jeweils sukzessive ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung an.
Ziel ist es, die Landesgebäude u.a. bei den Hochschulen, Justiz und Polizeidienststellen zu modernisieren und Gebäudestandards zu verbessern. Bei der Umsetzung des damit verbundenen gestiegenen Bauvolumens hilft die erfolgreiche Strukturreform des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB NRW).
Stärkung der Schulen
Im Bereich Schule werden 3.971 zusätzliche Stellen mit dem Haushaltsplanentwurf 2022 eingerichtet, u.a. für den Masterplan Grundschule, die Neuausrichtung der Inklusion und die Agenda zur Stärkung der beruflichen Bildung. Damit wurden seit dem Jahr 2018 insgesamt rund 10.600 zusätzliche Stellen geschaffen.
„Konsolidieren, Modernisieren und passgenaues Investieren – das sind unsere finanzpolitischen Leitlinien seit wir die Haushaltswende 2017 eingeleitet haben. Sie sind die DNA nordrhein-westfälischer Haushaltspolitik. Mit ihnen behalten wir unsere Schwerpunkte fest im Blick“, betont Minister Lienenkämper. „Der neue Haushalt für das Jahr 2022 setzt diese hoffentlich dauerhafte Tradition nun weiter fort. "
Fortsetzung des Rettungsschirms
Der vom Landtag im März 2020 einstimmig beschlossene NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise mit seinem Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro wird plangemäß auch im Jahr 2022 fortgeführt. Er bleibt das Kernstück zur Krisenbewältigung. Die Landesregierung wird den Rettungsschirm und den allgemeinen Haushalt weiterhin voneinander abgrenzen. Es ist davon auszugehen, dass die erheblichen Beeinträchtigungen des Wirtschaftsablaufs auch im kommenden Jahr noch spürbar sein werden. Die deutlichen Steuermindereinahmen gegenüber dem Vorkrisenniveau für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Corona-Zeiten als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise.
Minister Lienenkämper: „Wir trennen transparent und klar. Daher werden wir den Rettungsschirm letztmalig auch 2022 nutzen. So können wir im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse flexibel reagieren und notwendige und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Folgen ergreifen. Wichtig ist ein klares Bekenntnis zu soliden öffentlichen Finanzen im Interesse kommender Generationen. Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, auch in der Krise an morgen zu denken. Hierbei müssen wir einen kühlen Kopf bewahren und die Steuermittel sorgsam und planvoll einsetzen.“
Mit dem NRW-Rettungsschirm wurde anderem das Gesundheitssystem schnell und gezielt unterstützt oder den von der Krise betroffenen Unternehmen durch Finanzhilfen und steuerliche Maßnahmen dringend benötigte Liquidität zur Verfügung gestellt. Zudem wurde mit dem Nordrhein-Westfalen-Programm ein maßgeschneidertes Investitionspaket auf den Weg gebracht.
Für den regulären Haushalt werden weiterhin keine Schulden aufgenommen. „Damit löst die Landesregierung ihre Zusage von Beginn der Legislaturperiode ein. Wir halten unseren Kurs“, stellt Minister Lienenkämper fest. „Vorsorge und solide Planung sind gerade bei den öffentlichen Finanzen von elementarer Bedeutung. Haushalte brauchen Maß und Mitte.“
Ausblick: Steuerschätzung und Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität
Nach den letzten Schätzungen des Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ aus Mai 2021 werden die Steuereinnahmen für das Land Nordrhein-Westfalen auch weiterhin signifikant unter den ursprünglichen Erwartungen bleiben. Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der letzten Finanzplanung auf Vorkrisenniveau Steuermindereinnahmen für das Jahr 2022 in Höhe von 3,649 Milliarden Euro ergeben, die aus dem Rettungsschirm zu kompensieren sind. Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie haben tiefgreifende Spuren in der Wirtschaftsstruktur der deutschen und nordrhein-westfälischen Wirtschaft hinterlassen haben und werden nicht kurzfristig überwunden sein. Daher wird die außergewöhnliche Notsituation für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 weiter andauern.
Im Jahr 2023 wird der Haushalt ohne Zuführungen aus dem NRW-Rettungsschirm aufgestellt. Für die Folgejahre wird wieder mit Haushaltsüberschüssen geplant. Die Überschüsse von 200 Millionen Euro im Jahr 2024 und von 500 Millionen Euro im Jahr 2025 werden planmäßig zur Tilgung der vom Corona-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite eingesetzt.
„Vorsorge für Unerwartetes und gleichzeitig genügend Mittel für Investitionen und weitere Impulse für die Wirtschaft. So flankiert unsere Haushaltsarchitektur den Aufstieg unseres Landes“, fasst Minister Lienenkämper die Kernpunkte seiner Haushaltspolitik noch einmal zusammen. „Zutrauen und Ermöglichen bleiben die Richtschnur unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Dafür müssen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Das klappt nicht zum Nulltarif. Aber es ist sinnvoll investiertes Geld.“
Stabile Ratings
Die vorausschauende Finanzpolitik der Landesregierung und die Krisenfestigkeit der letzten Haushalte schlägt sich auch in den unabhängigen Ratings Nordrhein-Westfalens am Kapitalmarkt nieder. So bescheinigt die Ratingagentur Standard & Poor’s der Landesregierung die richtigen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zu setzen. In ihrem letzten Bericht vom 27. August 2021 bewerteten sie die langfristige Bonität des Landes erneut mit der Note „AA“ (mit stabilem Ausblick). Damit bestätigt S&P seine Einschätzung, die das Land in 2019 erstmals seit 15 Jahren erhalten hatte, auch unter den aktuellen extremen Herausforderungen. “Diese Einschätzung von neutraler Seite ist Bestätigung und Ansporn zugleich: Wir haben den richtigen richten Weg eingeschlagen und setzen die richtigen Schwerpunkte in unserer Haushaltspolitik“, betont Lienenkämper. „Mit unserem Haushaltsmanagement blicken wir in eine starke, sichere Zukunft.“
Planungssicherheit für die Kommunen
Auch die Planungssicherheit der Gemeinden und Gemeindeverbände wird aufrecht erhalten. Sie erhalten ihre Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des kommunalen Steuerverbunds auch im Jahr 2022 auf der Basis der Finanzplanung 2019 bis 2023 und damit auf Vorkrisenniveau. Die Beträge, die über die reguläre Berechnung auf Basis der Ist-Steuereinnahmen vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 hinausgehen, belaufen sich auf 930,9 Millionen Euro. Sie werden den Gemeinden und Gemeindeverbänden über den NRW-Rettungsschirm finanziert und sollen erst dann schrittweise verrechnet werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände wieder gebessert hat und die Verteilsumme beim Gemeindefinanzierungsgesetz wieder steigt.
Flutkatastrophe
Die Bewältigung der Flutkatastrophe im Juli 2021, die Finanzierung der Soforthilfe und der Wiederaufbauhilfe sind ein gesamtdeutscher Kraftakt, der nur gemeinsam und solidarisch gemeistert werde kann und die Betroffenen noch die nächsten Jahre beschäftigen wird. Nachdem mit den Soforthilfen bereits schnell und unbürokratisch ein erstes starkes Zeichen gesetzt wurde, werden die weiteren Maßnahmen solidarisch von Bund und Ländern über die „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Die hierfür zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden über ein Nachtragshaushaltsgesetz 2021 und die Errichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen 2021“ abgebildet. Gesetzentwürfe hierzu hat die Landesregierung dem Landtag bereits übermittelt. Sie werden heute ebenfalls erstmals im Plenum beraten und stehen in gesonderter Sitzung am morgigen Donnerstag zur Abstimmung.
Der Haushaltsplanentwurf 2022 richtet den Fokus darüber hinaus erneut auf mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes:
Schule und Bildung
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 sieht Mehrausgaben in Höhe von rund 446 Millionen Euro vor. Damit werden insgesamt 3.971 zusätzliche Stellen eingerichtet, unter anderem für den Masterplan Grundschule, die Neuausrichtung der Inklusion und die Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung. Die Landesregierung hat die Schulsozialarbeit langfristig gesichert und erhöht die jährlichen Landesmittel um 10 Millionen Euro auf 57,7 Millionen Euro. Für den Ausbau des Offenen Ganztags im Primarbereich werden zusätzlich rund 40 Millionen Euro bereitgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen wir die Platzzahl um zusätzliche 7.830 auf dann 362.500 Plätze.
Im Bereich der Digitalisierung werden zusätzlich rund 12,8 Millionen Euro veranschlagt. Zur Unterstützung der Schulen - zum Beispiel bei der Arbeit mit LOGINEO NRW - erhalten die Digitalisierungsbeauftragten an den Schulen sowie die Medienberaterinnen und Medienberater zusätzliche Entlastungsstunden im Umfang von 165 Lehrerstellen.
Innere Sicherheit
Das Auswerten von Massendaten, die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität sind weiter von besonderer Bedeutung. Dafür werden 123 zusätzliche Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt.
Darüber hinaus wird das „Backoffice“ in den Kreispolizeibehörden gestärkt. Dafür werden 101 neue Stellen eingerichtet. 500 zusätzliche Stellen entstehen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst, um die operativen Kräfte der Polizei zu entlasten. Damit handelt es sich hier um insgesamt 2.500 Stellen in den Jahren 2018 bis 2022.
Wirtschaft, Innovation, Zukunft
Wasserstoff ist ein zentrales Element für die klimafreundliche Modernisierung des Wirtschafts- und Energiestandorts Nordrhein-Westfalen. Für die Ko-Finanzierung großer Leuchtturm-Projekte im Rahmen des europäischen Wasserstoff-IPCEIs, regionale Initiativen sowie innovative Projekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen stellt die Landesregierung insgesamt rund 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Mittel zur Förderung von Innovationen werden mit dem Haushalt 2022 um rund 98 Millionen Euro erhöht. Damit stehen rund 130 Millionen Euro für wichtige Schlüsseltechnologien, wie zum Beispiel der Energieforschung, der Nano- und Mikrotechnologie, den neuen Werkstoffen, dem Anlagen- und dem Maschinenbau, der Gesundheits- und Medizinforschung, der Biotechnologie sowie insbesondere der Künstlichen Intelligenz bereit.
Familie
Für gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich des Kinderschutzes – insbesondere zu den Ausführungen des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – werden 25 Millionen Euro bereitgestellt.
Für den flächendeckenden Ausbau der spezialisierten Beratung zur Prävention sexualisierter Gewalt sind weitere Mittel von jährlich rund 5,1 Millionen Euro eingeplant. 55 Millionen Euro stehen für eine Personal- und Qualifizierungsoffensive bereit, mit der die Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen bei der Personalgewinnung unterstützt werden sollen.
Justiz
Zum Abbau der Belastung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften werden insgesamt 255 neue Stellen eingerichtet.
Für die Digitalisierung der Justiz werden 58 neue Stellen und für die Einrichtung von Wirtschaftsstrafkammern zur Bewältigung der Cum-Ex-Verfahren 31 neue Stellen geschaffen. Der Justizvollzug wird durch 294 neue Stellen gestärkt.
Wissenschaft und Forschung
Die Landesregierung bietet den Hochschulen sichere finanzielle Perspektiven und trifft haushalterische Vorsorge für die neue Hochschulvereinbarung von 2022 bis 2026. Der Wissenschaftsstandort wird weiter gestärkt: Der im Rahmen der Ruhrkonferenz begonnene Aufbau von vier Research-Departments der Wissenschaftsallianz Ruhr wird fortgesetzt.
Für den planmäßigen Aufbau der neuen Medizinischen Fakultät OWL werden die notwendigen Mittel bereitgestellt. Die Mittel für die neue themenoffene Forschungsförderung werden um 15 Millionen Euro erhöht und die Ko-Finanzierung von bedeutenden Forschungsvorhaben sichergestellt, wie zum Beispiel dem Aufbau eines Wasserstoff-Clusters oder der Förderung des Maschinellen Lernens an den Standorten in Bonn und Dortmund.
Kultur
Die erfolgreiche Stärkungsinitiative Kultur, verbunden mit einer Erhöhung des Kulturetats um 50 Prozent von 2017 bis 2022, wird planmäßig umgesetzt. Der Kulturhaushalt 2022 steigt um weitere 23,6 Millionen Euro auf einen Gesamtansatz von rund 315,7 Millionen Euro.
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Der Haushalt 2022 schreibt das Engagement zur Anpassung an den Klimawandel, zur Zukunftsgestaltung der Landwirtschaft und der Wälder fort. Für die Unterstützung einer nachhaltigen und tierwohlgerechten Landwirtschaft sind für das Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von rund 381 Millionen Euro unter anderem für Förderungen im Ländlichen Raum im Rahmen der EU-Ko-Finanzierung (32,3 Millionen Euro) vorgesehen.
Ein weiterer Haushaltsschwerpunkt sind Maßnahmen zur Klimaanpassung, hierfür sind im Jahr 2022 über 250 Millionen Euro eingeplant, unter anderem für den Hochwasserschutz (76,7 Millionen Euro) sowie für Maßnahmen der Gewässerökologie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (64,3 Millionen Euro).
Um unsere Wälder multifunktional und klimafest zu gestalten, sind in der Summe Fördermittel in Höhe von 133 Millionen Euro eingeplant. Ein ebenfalls existenzielles Thema ist der Artenschutz. Für die Förderung des Insektenschutzes und der Artenvielfalt sind für das kommende Jahr rund 44,5 Millionen Euro vorgesehen.
Verkehr
Zur weiteren Förderung und Ausweitung des Rad- und Fußverkehrs werden die Mittel von 54,5 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 102 Millionen Euro im Jahr 2022 nahezu verdoppelt, insbesondere für Maßnahmen der Nahmobilität sowie für Radwege an Landesstraßen. Das Land stellt zudem für Maßnahmen aus dem neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes im Haushalt 2022 insgesamt 40 Millionen Euro bereit, das ist ein Plus von knapp 30 Millionen Euro. Zur Förderung von Planungsleistungen auf der Schiene werden die Mittel mit dem Haushalt 2022 auf 34 Millionen Euro angehoben.
Denkmalschutz und Wohnen
Die regional differenzierten Wohnungsmärkte, der demografische Wandel und der Klimawandel stellen neue Anforderungen an den Wohnungsbau und insbesondere die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Hierfür stellt die Landesregierung weitere 5 Millionen Euro mit dem Haushalt 2022 bereit. Gefördert werden sollen besondere innovative Elemente (z.B. begrünte Fassaden, regenerative Kälte-/Wärmetechniken, Wohnformen für Ältere etc.) im Neubau, beim Erhalt sowie dem An-, Aus- und Umbau von Wohnungsbauten.
Nachdem bereits in den letzten Jahren die Mittel der Denkmalförderung kontinuierlich auf zuletzt 25 Millionen Euro angehoben wurden, stehen im Haushalt 2022 nun 48 Millionen Euro für Maßnahmen der Denkmalpflege zur Verfügung.
Die Mittel für das Landesprogramm Dorferneuerung werden mit dem Haushalt 2022 um 30 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr auf dann 50 Millionen Euro angehoben.
Gesundheit und Pflege
Ab dem Jahr 2021 wird das Schulgeld für die Gesundheitsfachberufe vom Land zu 100 Prozent übernommen. Daneben wird die neue Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistenz, die die bisherigen Ausbildungen zur Altenpflegehilfe und Krankenpflegeassistenz ablöst, über eine neue, erhöhte Schulkostenpauschale auskömmlich finanziert.
Insgesamt erhöhen wir damit den Haushaltsansatz zur Förderung der Ausbildungen in verschiedenen Gesundheitsfachberufen um 21,9 Millionen Euro auf insgesamt rund 73,9 Millionen Euro. Zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs sowie zur Umsetzung notwendiger Bauunterhaltungsmaßnahmen werden die Bauausgaben für den Maßregelvollzug gegenüber dem Jahr 2021 um rund 39,6 Millionen Euro auf insgesamt 66,2 Millionen Euro erhöht.
Sportförderung
Nordrhein-Westfalen setzt seine Strategie fort, sich als attraktiver Sportstandort weltweit zu empfehlen. Für das Haushaltsjahr 2022 sind dafür zusätzliche Mittel in Höhe von 53 Millionen Euro vorgesehen, die für die Organisation und Nachhaltigkeitsprogramme von sportlichen Großveranstaltungen, wie die Basketball-Europameisterschaft oder die Hockey-ProLeague eingesetzt werden.