FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Die ukrainische Flagge.
18.03.2022

Unterstützung für die Menschen in der Ukraine / Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen setzt steuerliche Entlastungen in Kraft

Minister Lienenkämper: „Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass schnell und effektiv geholfen werden kann. Helfer sollen nicht durch bürokratische Hürden gebremst werden.“

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat zu großem Leid bei den Menschen in der Ukraine geführt und bereits wichtige Teile der dortigen Infrastruktur zerstört. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine breite Bereitschaft zu humanitärer Unterstützung sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Menschen, die in der Ukraine verbleiben. Dies geschieht insbesondere durch Geld- und Sachspenden oder die Bereitstellung von Wohnraum für die Geflüchteten. Um die Unterstützung der Männer, Frauen und Kinder aus der Ukraine finanziell zu erleichtern, hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern steuerliche Erleichterungen in Kraft gesetzt. Durch diese sollen die bürokratischen und steuerlichen Hürden für diejenigen, die nun helfen wollen, so weit wie möglich abgebaut werden.

„Die Bilder und Nachrichten aus der Ukraine haben uns erschüttert. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die vielen engagierten Vereine und Unternehmen im Land schnell und effektiv helfen können. Sie sollen nicht durch bürokratische Hürden gebremst werden“, so Lutz Lienenkämper, nordrhein-westfälischer Minister der Finanzen. „Wir erkennen das große gesamtgesellschaftliche Engagement an und wollen die vielfältige Bereitschaft zu finanzieller und persönlicher Hilfeleistung auch im Bereich des Steuerrechts unterstützen.“

Mit dem ab sofort geltenden Verwaltungserlass ermöglicht die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen, u.a. beim Spendenabzug oder für gemeinnützige Vereine.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Erleichterungen beim Nachweis steuerlich abzugsfähiger Spenden
  • Erleichterungen bei der Mittelbindung für gemeinnützige, aber nicht mildtätige Körperschaften (d.h. kein Verlust der Gemeinnützigkeit, bei bestimmten Ukraine-bezogenen Verwendungen außerhalb des Satzungszwecks)
  • Steuerfreiheit der Arbeitslohnspende zur Unterstützung vom Krieg betroffener Arbeitnehmer und Geschäftspartner oder spendenempfangsberechtigter Einrichtungen (auch für Beamte),
  • keine Umsatzbesteuerung der unentgeltlichen Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Betroffenen leisten (Hilfsorganisationen, Einrichtungen für geflüchtete Menschen, Versorgung Verwundeter) sowie
  • keine nachteiligen umsatzsteuerlichen Auswirkungen bei Nutzungsänderungen oder unentgeltlicher Nutzung von Räumlichkeiten von Unternehmen der öffentlichen Hand, wenn und soweit durch die Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine begründet.

Die Erleichterungen greifen für Maßnahmen vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022. Mit BMF-Schreiben vom 17.11.2022 werden die BMF-Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten vom 17.03.2022 und vom 07.06.2022 für Maßnahmen verlängert, die bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.

Auch für viele Unternehmen hat der Krieg in der Ukraine schwerwiegende, teilweise existenzielle Folgen. Die Rohstoffknappheit wird verschärft, die Energiepreise steigen weiter an, viele Unternehmen mit Niederlassungen in Russland oder der Ukraine können nicht mehr produzieren oder ihre Lieferketten aufrechterhalten. Die gegen den Aggressor verhängten Sanktionen führen teilweise zu erheblichen Härten für unverschuldet betroffene Unternehmen. “Wir fordern das Bundesministerium der Finanzen auf, auch hier für angemessene und zeitnahe Entlastungen zu sorgen, um die wirtschaftlichen Folgen des Krieges so weit wie möglich zu begrenzen“, so Minister Lienenkämper.

Die einzelnen steuerlichen Maßnahmen sind hier abrufbar.

Die Bundesregierung hat unter www.germany4ukraine.de eine vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Hier finden Sie mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland und sammelt Hilfsangebote.