Steuererleichterungen für ehrenamtlich tätige Frauen und Männer
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Corona-Krise bislang viele Millionen Euro an Vereine und ehrenamtlich tätige Menschen ausbezahlt. „Es ist enorm wichtig, dass in dieser für alle Menschen in unserem Land belastenden Zeit gerade diejenigen Frauen und Männer nicht vergessen werden, die sich in Vereinen engagieren, das kulturelle Leben aufrechterhalten oder sich für die Pflege des Brauchtums stark machen“, erläutert Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „All diese Menschen sind für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und insbesondere jetzt in der Corona-Zeit unverzichtbar.“
Die finanziellen Mittel stammen aus dem nordrhein-westfälischen Rettungsschirm, den der Landtag im März 2020 einstimmig zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise beschlossen hat. Auf dieser Basis erhielten in den Jahren 2020 und 2021 beispielsweise Sportvereine rund 17,5 Millionen Euro. Für die Soforthilfeprogramme „Heimat, Tradition und Brauchtum“ und „Neustart miteinander“ wurden bisher 2,4 Millionen verausgabt. Ehrenamtliche Einsatzkräfte in den Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen des Landes bekamen 715.000 Euro. Für die Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten sind rund 926.000 Euro abgeflossen.
Das zur Verfügung gestellte Geld aus dem NRW-Rettungsschirm ist ein Baustein einer umfassenden Hilfsstrategie für das Ehrenamt. Bereits seit Anfang des Jahres gelten im Jahressteuergesetz festgeschriebene steuerliche Erleichterungen, für die sich die Finanzministerkonferenz und der Bundesrat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg eingesetzt haben. „Das ist ein großer Erfolg für viele Millionen Freiwillige, die sich in Deutschland für das Gemeinwohl einsetzen“, sagt Minister Lienenkämper.
Konkret beinhaltet dies die folgenden Regelungen:
- Gemeinnützige Vereine müssen erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
- Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter wurde von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich.
- Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden ist.
Von diesen steuerlichen Regelungen profitieren auch ehrenamtliche Impfhelferinnen und –helfer. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. Wer zum Beispiel neben seinem Beruf Aufklärungsgespräche führt oder sich an Impfaktionen beteiligt, kann die Übungsleiterpauschale geltend machen. Diese Regelung gilt nach dem Beschluss der Finanzministerien von Bund und Ländern für Einkünfte in den Jahren 2020 bis 2022. Wer nebenberuflich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren oder Impfstationen arbeitet, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen.
Vereine kommt darüber hinaus eine weitere neue Regelung zugute: Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.