Stabilitätsrat: Öffentliche Finanzen stehen auf solidem Fundament
Der Stabilitätsrat ist am 28. Mai 2014 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble zu seiner neunten Sitzung zusammengetreten. Die öffentlichen Finanzen in Deutschland stehen auf einem soliden Fundament. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen erzielten 2013 einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In den Jahren 2014 bis 2018 wird jeweils ein struktureller Finanzierungsüberschuss von 0,5 Prozent des BIP erwartet. Vor diesem Hintergrund hat der Stabilitätsrat die Einhaltung der strukturellen gesamtwirtschaftlichen Defizitobergrenze nach § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz geprüft. Erstmals unterstützte ihn dabei der im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des europäischen Fiskalvertrags gegründete unabhängige Beirat.
In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Beirats hat der Stabilitätsrat festgestellt, dass die zulässige Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 Prozent des BIP im Projektionszeitraum bis 2018 eingehalten wird. Wie der Beirat ist er der Auffassung, dass eine weiterhin strikte Wahrung der Haushaltsdisziplin auf allen staatlichen Ebenen unabdingbar ist, um die Einhaltung der Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts dauerhaft zu sichern.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten finanzielle Unterstützung vom Bund und von der Ländergemeinschaft, damit sie ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten können. Diese Konsolidierungshilfen werden gewährt, wenn das strukturelle Finanzierungsdefizit in den Ländern die jeweils geltende und bis 2020 auf null sinkende Obergrenze der Nettokreditaufnahme nicht überschreitet.
Der Stabilitätsrat hat turnusgemäß den Defizitabbau auf Grundlage der vorgelegten Konsolidierungsberichte überprüft und festgestellt, dass die fünf Länder ihren Konsolidierungsverpflichtungen im Jahr 2013 nachgekommen sind.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein haben ihre Sanierungsberichte vorgelegt. In den Berichten stellen die Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Zurückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme bis 2016 dar. Der Stabilitätsrat begrüßt, dass die vier Länder die vereinbarten Sanierungsprogramme im abgelaufenen Haushaltsjahr erfolgreich umgesetzt haben. Er empfiehlt Berlin und Schleswig-Holstein, ihren strikten Konsolidierungskurs beizubehalten.
Der Stabilitätsrat hatte Bremen im Dezember 2013 aufgefordert, seinen Konsolidierungskurs zu verstärken. Er begrüßt, dass das Land hierzu erste zusätzliche Sanierungsmaßnahmen ergriffen hat. Er bittet Bremen, in seinem im Herbst vorzulegenden Sanierungsbericht die neu beschlossenen Vorhaben weiter zu konkretisieren und die hiermit angestrebten finanziellen Entlastungen zu quantifizieren.
Das Saarland hat - wie vom Stabilitätsrat erbeten - dargelegt, wie es die im November 2013 neu angekündigten Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen umzusetzen gedenkt. Bis zum Herbst 2014 soll das Land weitere Maßnahmen konkretisieren und die Umsetzung der mit dem Haushalt 2015 zu implementierenden Maßnahmen darstellen.
Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen sowie die Stellungnahme des Beirats werden veröffentlicht unter: