FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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15.12.2014

Stabilitätsrat: Ländern, die sich nicht im Sanierungsverfahren befinden, droht keine Haushaltsnotlage

Der Stabilitätsrat ist am 15. Dezember 2014 unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz in Berlin zu seiner zehnten Sitzung zusammengetreten. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland befinden sich trotz der zuletzt weniger dynamischen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weiterhin auf einem soliden Kurs. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen wiesen 2013 bereits zum zweiten Mal in Folge einen strukturellen Finanzierungsüberschuss aus, für 2014 zeichnet sich ein Überschuss in Höhe von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ab.

Für die Jahre ab 2015 wird ein struktureller Finanzierungsüberschuss der staatlichen Haushalte von jeweils ½ Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwartet. Der Stabilitätsrat hat vor diesem Hintergrund die Einhaltung der strukturellen gesamtstaatlichen Defizitobergrenze nach § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz geprüft. In Übereinstimmung mit dem Beirat hat er festgestellt, dass die zulässige Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Projektionszeitraum bis 2018 eingehalten wird. Der Stabilitätsrat teilt die Auffassung des Beirats, dass ein mittelfristiger sparsamer Haushaltskurs aller Gebietskörperschaften auch in Zukunft notwendig ist, und für eine wachstumsfreundliche Finanzpolitik keine dauerhaften staatlichen Defizite erforderlich sind.

Im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung hat der Stabilitätsrat die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern anhand einer kennzifferngestützten Analyse auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte geprüft. Beim Bund und den Ländern, die sich nicht im Sanierungsverfahren befinden, ergaben sich keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befinden, haben ihre Sanierungsberichte vorgelegt. In den Berichten stellen die Länder dar, wie sie in den Jahren 2015 und 2016 ihre Nettokreditaufnahme weiter zurückführen werden. Der Stabilitätsrat weist darauf hin, dass Berlin und Schleswig-Holstein nicht durch ihre günstige Haushaltsentwicklung zu einem Nachlassen in ihren Konsolidierungsanstrengungen verleitet werden dürfen. Bremen wird vor dem Hintergrund der unverändert notwendigen Verstärkung des Konsolidierungskurses aufgefordert, bei der Festlegung des Regierungsprogramms nach der Wahl im Mai 2015 der Haushaltskonsolidierung höchste Priorität einzuräumen. Das Saarland wird aufgefordert, angesichts des vergleichsweise geringen Abstands zur Obergrenze der Nettokreditaufnahme weiterhin alle Möglichkeiten zur dauerhaften Defizitreduzierung zu nutzen und eine ungünstigere Einnahmeentwicklung nicht durch eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme aufzufangen.

Der Stabilitätsrat hat die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu beraten. Im Jahr 2013 erreichten alle ostdeutschen Länder wie im Vorjahr eine vollständig solidarpaktgerechte Verwendung der im Rahmen des Solidarpakts II erhaltenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft (Korb I). Der Bund stellte im Rahmen des Korbs II des Solidarpakts II rund 4,4 Mrd. Euro an überproportionalen Leistungen für den Aufbau Ost im Jahr 2013 bereit. Damit hat der Bund rund 87 Prozent seiner Verpflichtungen aus dem Korb II des Solidarpakts II erbracht.

 

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