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09.05.2017
Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen investiert künftig nachhaltig und fair
Nordrhein-Westfalen hat seine Anlagerichtlinien für die Verwaltung von Anlagen des Sondervermögens „Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ um den Aspekt der Nachhaltigkeit erweitert. Ab dem 1. Juni 2017 wird im Rahmen der Beurteilung der Ziele Sicherheit und Rentabilität auch Nachhaltigkeit bei einer Anlageentscheidung berücksichtigt.
„Die neuen Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds Nordrhein-Westfalen orientieren sich an etablierten nationalen sowie internationalen Nachhaltigkeitskriterien und ermöglichen gleichzeitig ein rentables Anlagemanagement“, sagt Finanzminister Walter-Borjans. „Mit der Veröffentlichung der Anlagerichtlinien erfüllt die Landesregierung eine zentrale Forderung des Landtags Nordrhein-Westfalen.“
Die Landesregierung NRW hat bei der Definition einer nachhaltigen Kapitalanlage sowohl ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance – ESG) als auch gezielt Ausschlusskriterien berücksichtigt.
In den Anlagerichtlinien wird Nachhaltigkeit ab jetzt als ökonomischer Erfolgsfaktor betrachtet. Die Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts, gemessen an der Qualität der Leistungen auf ökologischem oder sozialem Gebiet sowie im Bereich der Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – ESG), hat Auswirkungen auf das Risiko-Rendite-Profil der Kapitalanlage. Somit wird eine nicht-nachhaltige Anlage im Gegensatz zu einer vergleichbaren nachhaltigen Anlage mit einem erhöhten Risikoprofil bewertet und würde daher nicht in die Anlageüberlegungen mit einbezogen werden.
Mehr Informationen inkl. der neuen Anlagerichtlinien unter: https://url.nrw/Anlagerichtlinien
„Die neuen Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds Nordrhein-Westfalen orientieren sich an etablierten nationalen sowie internationalen Nachhaltigkeitskriterien und ermöglichen gleichzeitig ein rentables Anlagemanagement“, sagt Finanzminister Walter-Borjans. „Mit der Veröffentlichung der Anlagerichtlinien erfüllt die Landesregierung eine zentrale Forderung des Landtags Nordrhein-Westfalen.“
Die Landesregierung NRW hat bei der Definition einer nachhaltigen Kapitalanlage sowohl ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance – ESG) als auch gezielt Ausschlusskriterien berücksichtigt.
In den Anlagerichtlinien wird Nachhaltigkeit ab jetzt als ökonomischer Erfolgsfaktor betrachtet. Die Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts, gemessen an der Qualität der Leistungen auf ökologischem oder sozialem Gebiet sowie im Bereich der Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – ESG), hat Auswirkungen auf das Risiko-Rendite-Profil der Kapitalanlage. Somit wird eine nicht-nachhaltige Anlage im Gegensatz zu einer vergleichbaren nachhaltigen Anlage mit einem erhöhten Risikoprofil bewertet und würde daher nicht in die Anlageüberlegungen mit einbezogen werden.
Mehr Informationen inkl. der neuen Anlagerichtlinien unter: https://url.nrw/Anlagerichtlinien