FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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26.04.2024

Nordrhein-Westfalen setzt klares Zeichen gegen Gewalt und Unterdrückung: Landesregierung verschärft Regelungen zum Finanzierungsverbot von Terroraktivitäten

Minister Dr. Optendrenk: „Landesmittel dürfen keinesfalls der Finanzierung von Terroraktivitäten dienen. Mit einer Ergänzung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung schreiben wir dies nun einheitlich schwarz auf weiß fest.“

Bevor das Land Geld in die Hand nimmt, um beispielsweise soziale, gemeinnützige oder nachhaltige Projekte oder NGOs zu fördern und innovative Investitionen von Unternehmen zu unterstützen, prüft es, ob die entsprechenden Zwecke förderwürdig sind. Hierfür gelten in allen Förderbereichen klare Bedingungen. Über alledem schwebt das Verbot der Finanzierung von terroristischen Aktivitäten. 

In den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung soll die praktische Umsetzung dieses Finanzierungsverbots in den bewilligenden Behörden vereinheitlicht werden. Kern der neuen Regelung sind eine Selbstversicherung der Antragstellenden sowie die Aufnahme einer Rückforderungsklausel in den Bewilligungsbescheid. Hierdurch sollen Gelder, die für terroristische Zwecke verwendet werden, zurückgefordert werden können. 

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die entschiedene Ablehnung jeglicher Formen von Terror, Gewalt und Antisemitismus gehört zu unserem demokratischen Selbstverständnis. Dieses Leitbild gilt natürlich auch, wenn das Land finanzielle Zuwendungen gewährt. Mit den Ergänzungen zur Landeshaushaltsordnung verschärfen und vereinheitlichen wir nun die rechtlichen Vorgaben bei der Gewährung von Fördermitteln. Damit steht es auch schwarz auf weiß fest: Landesmittel dürfen nicht der Finanzierung von Terroraktivitäten dienen.“ 

Die klarstellende Regelung geht auf einen Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags von Oktober 2023 zurück, in dem der Landtag die Terrorangriffe der Hamas auf Israel einstimmig aufs Schärfste verurteilt und Israel Solidarität im Kampf gegen diese brutale Gewalt zugesichert hat. Vor diesem Hintergrund, aber auch mit Blick auf andere terroristische Vereinigungen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen mit der neuen Regelung sicher, dass Zuwendungen in keinem Fall zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten genutzt werden. 

Die neuen Verwaltungsvorschriften sollen zu einer einheitlichen und effektiven Bewilligungspraxis der verschiedenen Behörden im Land führen. „Ein besonderes Augenmerk lag darauf, den zusätzlichen bürokratischen Aufwand so niedrig wie möglich zu halten. Eine Änderung von Förderrichtlinien ist ausdrücklich nicht erforderlich“, erläutert Minister Dr. Optendrenk. 

Die neuen Regelungen treten mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt zum 1. Juni 2024 in Kraft.