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05.09.2019
Neuer Vorstoß zur Stärkung der Mitte der Gesellschaft und des Ehrenamtes
Auf Initiative von Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, und Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, haben sich die Finanzminister der 16 Länder heute in Berlin einstimmig auf einen neuen Vorstoß verständigt, um die Mitte der Gesellschaft und das Ehrenamt zu stärken. Damit wird der Bund aufgefordert, die Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Engagement schon ab dem 1. Januar 2020 zu verbessern.
„Dieser Schritt ist ein maßgebliches Signal der Wertschätzung an all diejenigen, die sich Tag für Tag ehrenamtlich für andere einsetzen“, sagte Lienenkämper, „Der große Einsatz einer Vielzahl ehrenamtlich tätiger Menschen in ganz Deutschland hält unsere Gesellschaft zusammen, deshalb wollen wir ihren Einsatz künftig mit verschiedenen Maßnahmen deutlich stärker fördern.“
Konkret geht es beispielsweise um folgende Maßnahmen:
„Die Stärkung der Mitte der Gesellschaft und des Ehrenamts steht bereits seit Beginn der Legislaturperiode ganz oben auf unserer politischen Agenda“, kommentierte Lienenkämper den neuen Vorstoß. So hat Nordrhein-Westfalen bereits im Sommer 2018 eine Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ ins Leben gerufen. „Wir freuen uns, dass sich jetzt alle Länder für die zeitnahe Umsetzung wichtiger Teile dieser Initiative einsetzen,“ sagte der Minister.
„Dieser Schritt ist ein maßgebliches Signal der Wertschätzung an all diejenigen, die sich Tag für Tag ehrenamtlich für andere einsetzen“, sagte Lienenkämper, „Der große Einsatz einer Vielzahl ehrenamtlich tätiger Menschen in ganz Deutschland hält unsere Gesellschaft zusammen, deshalb wollen wir ihren Einsatz künftig mit verschiedenen Maßnahmen deutlich stärker fördern.“
Konkret geht es beispielsweise um folgende Maßnahmen:
- Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro
- Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine unter bestimmten Voraussetzungen von 35.000 Euro auf 45.000 Euro
- Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren
„Die Stärkung der Mitte der Gesellschaft und des Ehrenamts steht bereits seit Beginn der Legislaturperiode ganz oben auf unserer politischen Agenda“, kommentierte Lienenkämper den neuen Vorstoß. So hat Nordrhein-Westfalen bereits im Sommer 2018 eine Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ ins Leben gerufen. „Wir freuen uns, dass sich jetzt alle Länder für die zeitnahe Umsetzung wichtiger Teile dieser Initiative einsetzen,“ sagte der Minister.