FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Minister Lienenkämper mit dem Bayerischen Staatsminister Füracker.
12.03.2019

Lienenkämper und Füracker: Mehr steuerliche Anerkennung für das Ehrenamt

Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen gesellschaftliches Engagement im Steuerrecht besser fördern

„In Deutschland ist fast jeder Zweite ehrenamtlich aktiv. Mit ihrem unschätzbaren Einsatz sind die Ehrenamtlichen eine unentbehrliche Stütze der Gesellschaft, etwa in den Bereichen Sport, Bildung, Kultur, Heimatpflege, Kunst und im sozial-karitativen Bereich, bei den Rettungsdiensten oder der Feuerwehr. Daher wollen wir uns gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass dieses gesellschaftliche Engagement steuerlich künftig noch besser unterstützt wird“, betonte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
 
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen in Nordrhein-Westfalen, ergänzte: „Wir wollen diejenigen entlasten, die sich in der Mitte der Gesellschaft für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens in besonderer Weise einsetzen. Nordrhein-Westfalen hat bereits im vergangenen Jahr in den Bundesrat konkrete Vorschläge eingebracht, mit denen wir schnell spürbare Vereinfachungen erreichen können. Die Bundesregierung sollte zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.“
 
Bei einem Gespräch am Rande der gemeinsamen Kabinettssitzung der beiden Bundesländer am Dienstag (12. März) in München waren sich die beiden Minister einig: Den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für andere Menschen und für das Gemeinwohl engagieren, soll es zumindest bei der Steuererklärung so einfach wie möglich gemacht werden. Bayern unterstützt daher den Vorschlag Nordrhein-Westfalens nachdrücklich, durch Änderungen im Steuerrecht den Bürokratieaufwand für die Ehrenamtlichen zu minimieren. Beide Länder dringen zudem darauf, im Steuerrecht zeitnah
  • den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro anzuheben,
  • die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro zu erhöhen sowie
  • die Grenze für die Besteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe bei gemeinnützigen Vereinen von 35.000 Euro auf 45.000 Euro zu verschieben.