FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Foto für das LBF mit einem Schriftzug und einer Person mit Tablet
07.02.2025

LBF NRW unterstützt Ermittlungen wegen internationalen Umsatzsteuerbetrugs

Verdächtige aus Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden sollen allein in Deutschland rund 6 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben. 

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) hat sich in dieser Woche an umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Diese richten sich gegen einen Ring mutmaßlicher Karussellbetrüger, die mit fingierten Lieferketten allein in Deutschland mindestens 6 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben sollen.

Die Untersuchung mit dem Codenamen „Dutch Windmill“ wurde im September 2024 auf Grundlage der Erkenntnisse einer laufenden Untersuchung der Europäischen Staatsanwaltschaft in Rotterdam (Niederlande) eingeleitet. Die Beweise aus den Ermittlungen deuten darauf hin, dass der Hauptbeschuldigte – ein Autohändler aus Nordrhein-Westfalen – Gebrauchtfahrzeuge von inländischen Unternehmen erwarb und dafür Rechnungen mit Umsatzsteuer-Ausweis erhielt, die er als Vorsteuer geltend machte und sich erstatten ließ. Anschließend wurden diese Fahrzeuge als sogenannte Margen-Fahrzeuge weiter an Firmen in den Niederlanden sowie Slowenien veräußert. Im Margensteuersystem entfällt die Mehrwertsteuer auf den vollen Verkaufspreis eines Fahrzeugs, wenn es von einer Privatperson verkauft wird, da diese die Steuer bereits beim ursprünglichen Kauf bezahlt hat. Infolgedessen wird nur die Gewinnmarge des Händlers besteuert. Durch dieses Vorgehen konnten die Verdächtigen mutmaßlich Umsatzsteuer in Deutschland sowie erhebliche Mehrwertsteuerbeträge in den Niederlanden hinterziehen. Insgesamt sollen die Betrugsgeschäfte ein Volumen von rund 30 Millionen Euro gehabt haben.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass sich der deutsche Autohändler der falschen Darstellung der Fahrzeugherkunft bewusst und in dem Wissen handelte, dass es sich in Wirklichkeit um Händler-zu-Händler-Transaktionen handelte. Folglich hätten seine ursprünglich von der Umsatzsteuer befreiten Lieferungen in andere EU-Länder nachträglich der deutschen Umsatzsteuer unterworfen werden müssen. Gegen den Hauptbeschuldigten wurde Haftbefehl erlassen, es wurden Maßnahmen zur Festsetzung von Vermögenswerten eingeleitet.

„Das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität zeigt direkt zum Start, worauf es bei der modernen Ermittlungstätigkeit der Steuerfahndung ankommt“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Kriminelle Banden agieren vernetzt und international – um ihnen das Handwerk zu legen, müssen das auch die Ermittlungsbehörden tun. Das LBF NRW wird seine Rolle als Schnittstelle zu den Institutionen im EU-Ausland sowie zur Europäischen Staatsanwaltschaft weiter ausbauen.“

„Der Verdachtsfall zeigt exemplarisch, welche Kriminalitätsphänomene wir im LBF NRW in den Fokus rücken“, so Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW. „Es geht um professionellen, bandenmäßigen Betrug, der jeden erdenklichen Weg ausnutzt, um sich aus Steuergeld zu bereichern. Die Ermittlungen sind langwierig und hochkomplex – deshalb ist es ein wichtiger Schritt, dass wir Manpower, Expertise und technologische Unterstützung in Nordrhein-Westfalen jetzt zentral steuern und optimal einsetzen können.“

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) bündelt seit dem 1. Januar 2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1200 Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime. Es ist die erste Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik.